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ihre Größe von^embäuerlichen. Gehöften unterschiedenen Wohnhäusern mitten im Dorf an..ft Der Landwirtschaft und dem Kornerport wenden die von Bre dow und vtzu Waldow, vön.Hake und' von Schülenbtirg von nun an ihr Hauptaugenmerk zu, mit allen Krä ften suchen sie ihren landwirtschaftlichen Betrieb M vergrößern/) und besonders in der Zeit zwischen der Reformation und dem Dreißigjährigen Kriege gelingt es ihnen, zahlreiche bäuerliche Besitzungen „zur Stärkung ihres Ackerwerks" an sich zu nehmen, ihre Umwandlung in steuerfreie Ritterhufen — Freiwilligung — durchzusetzen und ihre ehedem bäuerlichen Besitzer zu Kossäten herabzudrücken. Wie oft wird nicht im mittelmärkischen Schoßkataster von 162^ notiert, dem von Gtter- stedt z. B. seien zwei Hufen in diesem, vier Hufen in jenem Grt „freygewilligt" worden. Waren zur Zeit der Abfassung des Landbuches im Jahre s375 in der Wittelmark 7hs> Hufen, in der Uckermark etwas weniger, in der Neumark dagegen, wie aus dem Landbuche von s337 hervorgeht, etwas mehr als durchschnittlicher Ritterbesitz in einem Dorfe anzunehmen/) so hat dieser Besitz im s7.. Jahrhundert viel größere Ausdehnung, und es ist unter der Regierung Georg Wilhelms keine Seltenheit, daß in manchen Dörfern zwei Drittel aller Hufen unter dem Pfluge adliger Gutsherren sind. Schier unübersehbar ist die Liste der Junker, „so in den Kreisen gesessen sein"/) in dem oben (S. 23H) erwähnten Bauerndorf Groß-Machnow wurde damals eine Hufe nach der anderen von denen v. Flans in Beschlag genommen.
Endlich an letzter Stelle sei noch auf ein drittes Woment hingewiesen! Der Unterschied zwischen den einzelnen bäuerlichen Leistungen verwischt sich immer mehr; die demselben Herren zu leistenden Abgaben, Pacht, Zins und Bede, laufen ineinander über, und die Urkunden und Register des s6. und 17. Jahrhunderts kennen gewöhnlich nur noch eine einzige, natürlich dementsprechend sehr hohe von den Bauern zu leistende Abgabe?) Neben diesen, sei es in Geld, sei es in Naturalien bestehenden Leistungen, hatten die Bauern auch noch dem Gutsherrn, hier dem Markgrafen, dort einem Adligen oder auch einer geistlichen Körperschaft (Domstift Havel- berg, Kloster Heiligengrabe) zu dienen. Besonders interessant sind Erbregister des Amtes Zossen, die besagen, daß die Bewohner der wendischen Dörfer Fuß- oder Hand-, der deutschen Dörfer dagegen Spanndienste zu leisten hätten. Leider blieben diese Dienste nicht auf bestimmte Tage und bestimmte Zeiten beschränkt, sondern wurden aus „gemessenen" (vgl. oben S. 2H3) zu „ungemessenen"?)
ft Abbildung eines derartigen Hauses in köwenbruch, vgl. Spatz, Bilder aus der Vergangenheit des Teltow, S. tso.
2) vgl. Schmoller, Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre I, 292: „Die alte Grundherrschaft ist in einer gewissen Auflösung oder Umbildung begriffen; wo aus ihr die Gutsherrschaft sich entwickelt, erzeugt sie technisch-wirtschaftlichen Fortschritt neben bäuerlichem Drucke und sozialer Mißbildung.
ft vgl. Fuchs, a. a. V., S. 2t; in der Altmark betrug der Durchschnittsbesitz nur Hufen. Also immer dieselbe Erscheinung einer Veränderung des Bildes, je mehr man nach Dsten kommt!
ft Geh. Staatsarchiv, Rex. 78 , 83 ; vgl. v. Lickstedt a. a. D. ft vgl. hierzu die Bemerkungen über die Plega, oben S. 243. ft Großmann a. a. V., S. 39.