Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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betont, lediglich eine Lchuldenverwaltung und gab ihnen noch lange nicht denStrick" in die Hände.

Besonders unter Johann Georg (s57s bis s5st8) erscheint der Einfluß der märkischen Stände verhältnismäßig gering. Er vermied die vielköpfigen und wegen desfast unmäßigen und gottlosen Fressens und Laufens" allzu kostspieligen, von ihm zu unterhaltenden allgemeinen Versammlungen der Stände, und zog am liebsten Ausschüsse heran, die von ihm selbst vorzugsweise aus Mitgliedern desGroßen Ausschusses" zusammengesetzt wurden?) Als ritterschaftliche Mitglieder werden für die jDrignitz im Jahre s572 der Edle Gans zu jDutlitz, (La spar von Warnstedt, Albrecht von Auitzow, Joachim von Karstedt und Hans von Blumenthal genannt?)

Eine durch Jahrhunderte sich hinziehende, in langatmigen Diskussionen und unzähligen Aktenstücken erörterte Streitfrage betraf die sogenannte A u o t i s a t i o n. Hatte man nämlich einen Beschluß über die jeweilig zur Erhaltung des Kreditwerts notwendige Lumme gefaßt, so erhob sich bitterer Ltreit darüber, wieviel an Lchoß die Ltädte, wieviel die Ritterschaft beitragen sollten. Der alte, von den Städten mehr und mehr angesochtene Modus war, daß jene etwa drei, diese zwei Fünftel beizu­steuern hätten, und sodann erfolgte die Unterverteilung unter die Marken nach einem festgesetzten Maßstab (die Mittelmark leistete den höchsten, die prignitz den geringsten Betrag). In jeder von ihnen trieben dann die beiden 6orpora der Ritter und Ltädte ihre etwa zwei bzw. drei Fünftel bei. Hierbei erhob sich dann wiederum vielfacher Ltreit über die Austen der-einzelnen Ltädte. In der Mittelmark führte z. B. die Ltadt Frankfurt im s 7. Jahrhundert lebhafte Klage über Hrägravation, weil sie zu je 1000 von dem Mittelmärkischen Ltädtekorpus zu leistenden Talern 166 beisteuern sollte und behauptete, der Anschlag wäre falsch basiert, da die Ltadt gar nicht soviel Feuerstellen zählte, wie man angenommen?) Gewöhnlich mußte der Kurfürst dann eingreisen und entscheiden.

Größere Einigkeit zeigte gewöhnlich die Ritterschaft. Sie verdankte ihre machtvolle Stellung vornehmlich ihrem korporativen Zusammenhang, der sich auch innerhalb der einzelnen Kreise äußert. Deutlich wahrnehmbar ist, wie in der jOrignitz und Uckermark die adligen Ltandesgenossen auftrumpfen gegen die Ltädte, die sich innerhalb der Kreise in ähnlicher Weise zusammenzuschließen nicht gewohnt waren. Ein besonders bekanntes Beispiel für eine Art von Kreistag, der freilich nur von den Adligen beschickt wurde, ist eine Zusammenkunft der Junker des Teltow im Jahre s53st, von dem uns eine Eintragung in das Hausbuch des Matthias von Lchwanebeck, Erblehnsrichters in dem kleinen Städtchen Teltow, berichtet:

Als der Hochwürdige Bischofs, Herr Mathias von Brandenburg Ao. s 53 st im Heimzug von Tölln in Teltow gewesen, haben sich die Edle und Veste Junckern aus den Teltow in meines Vaters seel. Hause zu ihm fleissig versammlet und sich

st vgl. M. haß, Die landständische Verfassung und Verwaltung in der Rurmark Branden­burg t5?lI5Y8, S. S 2 ff.

st Geh. Staatsarchiv, Rep. 2 o v.

st Urk. und Aktenstücke X), Ständische Verhandlungen, Einleitung XVI ff.; vgl. Brandenb.- Preuß. Forschungen XXII, 7.