Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
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haftende rückständige Schoß- und Kontributionslast zu übernehmen?) Am

16. Januar 1662 richtetenRat und noch wenige, dazu arme Bürger des durch Krieg und Brand so sehr verwüsteten Städtleins Mittenwalde an den Kurfürsten die dringende Bitte um Sublevation, indem sie beteuerten, es wäre eine rechte und wahre Unmöglichkeit, zu den 22 000 Talern, so das ganze Land monatlich noch aufbringen soll, die ihnen asfignierten 102 Taler aufzubringen, denn Mittenwalde liege nach wie vor unaufgebaut in der Asche und Steinhaufen."h

Den Städten fehlte die Kraft, um sich selbst wieder i n die Höhe zu, arb eiten.: allerwärts standen sich Rat und Bürgerschaft wie kriegführende Parteien feindlich gegenüber und hemmten durch ihren Hader jeglichen Fortschritt. Da war es ein Glück, daß drei große Herrscher sich der Städte annahmen und sie, oft freilich auch nicht ohne Härte, mit« ihre Vormundschaft nahmen. In der z weiten Hälfte des

17. Jahrhunderts begann der Große Kurfürst mit diesem Merke . Frichrich Lvil- helm I. vollendete es und Friedrich der Große wachte darüber, daß die von seinen Vorgängern eingeschlagenen Bahnen innegehalten wurden.

hauptsächlich in vier Punk t en hat der G roße K u r.s ü r st die städtische Verwaltu ng entscheidend beeinflußt. Gr erließ Polizeiverordnungen, besonders für Berlin, ersetzte die direkte^Steuer"des Schosses durch die indirekte Steuer der Akzise , belegte die Städte mit Garnisonen u nd übernahm zugleich die Sorge für die Befesti­gungen , und beförderte endlich die Einwanderung .

Zuerst einige Morte über die Polizei. Besonders Berlin erfuhr die

Segnungen der kurfürstlichen Regierung?) Friedrich Wilhelm ließ durch seinen holländischen Baumeister Smids die Wasserläufe regulieren und mit Brücken versehen. Die Schweineställe wurden von der Straßenseite der Häuser entfernt, und die Tiere am herumlaufen auf den Straßen verhindert. Gotteslästerliches Fluchen wurde mit Geldbußen belegt, deren Ertrag für die Pflasterungen d er Straßen ver­wendet wurde. Die Brunnen- und Gassenordnung von 1660 legte den Hausbesitzern die Pflicht auf, den Schmutz vor ihren Häusern zusammenzufegen, der von den Gassen­meistern an den dafür bestimmten Tagen abgefahren, denen aber, die nicht ordentlich gekehrt hatten, in die Häuser geworfen wurde. Die 400 Ziehbrunnen, die meist mangelhaft zugedeckt und so allen möglichen Verunreinigungen ausgesetzt waren, wurden streng beaufsichtigt, außerdem mehrere Rohrbrunnen angelegt. Sodann be­stimmte der Kurfürst, daß jedes dritte Haus eine Laterne mit brennendem Licht aushängen sollte. Doch die Durchführung dieser Verordnung gab zu so vielen Streitigkeiten Anlaß, daß man kurz vor dem Tode des Großen Kurfürsten mit der Aufstellung fester Laternen aus pfählen begann. Ähnlicher Fürsorge erfreuten sicb nicht nur die Residenzstädte, unter denen neben Berlin damals schon Potsdam, in be­schränktem Maße auch Oranienburg und Töpenick hervortraten, sondern auch die kleinen märkischen Landstädtchen. Als z. B. Zossen abgebrannt war, ließ es der Kur­

st vgl. Llauswitz, Einleitung zu Borrmann, S. 6 5. st Büschings Magazin, 177g, S. HOH.

st vgl. Goldschmidt, Berlin in Geschichte und Gegenwart, S. H8f.