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in den 25 fahren der Regierung seines Nachfolgers. Doch ein neuer scharfer Wind setzte ein im Jahre s?s2. Auf Grund der reichlich vorhandenen Statistiken, vieler Akten im Berliner Staatsarchiv und der umfangreichen, besonders aus der zweiten Hälfte des f8. Jahrhunderts stammenden Literatur hat Gustav Schmoller geschildert, wie es um die märkischen Städte z. Zt. des Regierungsantritts FriedrichWilhelmsI. bestellt war. Nkochte hinsichtlich der Umwehrung, des Anbaus wüster Stellen, der Steuereinrichtungen, der Gesundheitspolizei schon vieles erreicht sein, so blieb auf dem Gebiete der Finanzen noch genug zu tun übrig. Die ganz kleinen Land- und Ackerstädte mit etwa 2000 Einwohnern überwogen an Zahl, der Wohlstand war mäßig, die Unternehmungslust beschränkt, auf Privilegien und staatliche Unterstützung hoffend. In kleinbürgerlicher Weise bewegte sich das Leben; philisterhafter Zunftsinn und ängstliche Scheu vor höherstehenden charakterisierten die Masse. Noch immer bestand eine scharfe Grenzlinie zwischen den Nlediatstädten, die zumeist einem Adligen oder einem Domänenamt unterstanden (Trebbin, Königswalde), und den Immediatstädten, die eigene Gerichtsbarkeit besaßen und von den Lasten des platten Landes frei waren (Prenzlau, Drossen). Die Ratsstellen waren durchweg lebenslänglich. Die Kooptation der Räte war die Regel, doch wurden hier und da auch Bürgermeisterstellen ex sxseiali Aratia Keronissimi an solche verliehen, die der Rekrutenkasse Gelder überwiesen. In manchen Städten behaupteten sich, Bekmanns Aufzeichnungen zufolge/) einige wenige Familien seit mehreren Jahrhunderten im Rate: u. a. werden die Herzbergs zu Nkittenwalde und die Schades zu Landsberg an der Warthe genannt. Übergroß war die Zahl der Magistratspersonen, so groß, „daß die Salaria nicht ausreichten und die Ratsglieder, wie in j/renzlau geklagt wurde, sich auf Nebendinge applizierten und das Hauptwerk nicht mit gehörigem Vigueur traktierten." Das einfache mündliche Geschäftsverfahren des Mittelalters war schon durch das langsame schriftliche Verfahren ersetzt; dabei dauerte der jährliche Ratswechsel (vgl. S. 222) fort, so daß bei Monita der Behörden die Herren sich harmlos entschuldigen konnten, sie wüßten ja von gar nichts, dies sei eine Sache, die „vor dem letzten Ratsmittel" gelegen. In Frankfurt führte der eine Kämmereidirektor das eine, der andere das folgende Jahr die Rechnung, indes übernahm keiner des anderen Bestand am Iahresschluß, sondern behielt denselben bei sich und nutzte ihn zuweilen zu seinemWohlgefallen. Das Bargehalt dieser Würdenträger war nicht beträchtlich (in kleineren Städten bis s50, in größeren bis 600 Taler), doch durften sie Sporteln bei Ausfertigung von Dokumenten beziehen und, was die Hauptsache war, sie erhielten Naturalien aus den städtischen Gütern entweder umsonst oder zu einem Spottpreis. Da das öffentliche Leben unter den jedes Selbstbewußtseins baren Bürgern völlig lahm lag, brauchte der Rat ein Hineinreden durch städtische Verordnete oder die Viergewerke nicht weiter zu fürchten, um so mehr als Funktionen wie z. B. Kontrolle beim Tarwesen oder Prüfung der Gewichte nicht als Ehrenämter sondern als unwürdige Polizeidienerdienste galten.
h Oie Arbeiten der beiden Frankfurter Professoren Bekmann, Vater und Sohn, sind wahre Fundgruben: nur ein Teil ist im Druck erschienen (historische Beschreibung der Aurmark, 1751—53), der andere ruht im Manuskript unter Rep. Y2 des Geh. Staatsarchivs.