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Lin Hauptgebrechen -er städtischen Verwaltung war die mangelnde Einheit. In Zossen, Löpenick, Wittstock und besonders auch in Berlin lagen mitten in der Stadt herrschaftliche Domänenämter, die über verschiedene Häuser und Straßen die ausschließliche Gerichtsbarkeit beanspruchten. Eine Sonderstellung nahmen die unmittelbar den königlichen Kommissariatsbehörden unterstehenden Juden ein. Noch viel zahlreicher als diese waren die Franzosen: an ihrer Spitze standen französische Richter, die laut Dekret von s7s5 „in den Teutschen Magistrat als Rathmann gesetzt werden sollten?) Dazu kamen zahlreiche persönliche Privilegien, nicht allein für Beamte und Adel, sondern auch für das Militär mit seinem gesamten gewaltig großen Anhang?) So durchkreuzten sich wirr Bruchstücke der obrigkeitlichen Gewalt und steigerten das Ehaos besonders noch in den Grtschaften, wo rivalisierende Schwesterstädte dicht nebeneinander lagen. Eine für Berlin eingesetzte Untersuchungskommission stellte s733 fest, daß fast in keinem Tuchladen richtige Ellenmaße, in keinem Spezereigeschäft richtige Gewichte u. s. f. wären.
Immerhin noch recht beträchtlich war das Kämmereivermögen, denn etwa 50 Dörfer und 50 Vorwerke, über sOOO Schankkrüge und über sOO Mühlen gehörten den kurmärkischen Städten, und zwar hauptsächlich den größeren. Doch wie unordentlich wurden diese Güter verpachtet oder verwaltet! In Berlin, so berichtet 1,730 General von Marwitz, haben einige aus dem Magistrat Wiesen „gegen Erlegung eines geringen Kaufpretii" an sich gebracht. Bei Pachtlizitationen wurden solche Personen begünstigt, die beim Rat Fürsprecher hatten. In Frankfurt verteilten die Rats- Herren das Rauch- und Zehntvieh gegen eine kleine Gebühr unter sich. Kurz, die Herren vom Rat sahen die Kämmereigüter als eine Art Domanium an.
Nach Einführung der Akzise war der Schoß erheblich verringert und besonders der Vor- und Nahrungsschoß, weil mit der Akzise unverträglich, abgeschafft worden?) In ermäßigter höhe dauerte derGrundscho ß aber fort und wurde z. B. in Beeskow, das zur Zeit des Regierungsantritts Friedrich des Großen auf 326 Häuser s7H8 Einwohner zählte, in höhe von etwa 300 Talern erhoben, und zwar zu drei Fünfteln von den Häusern, zu etwa zwei Fünftel von Gärten, Weinbergen, Höfen, Ackern und Wiesen. Als städtische indirekte Steuern erhob man Ausschankabgaben von den Wirten, Branntweinblasen- und Braupfanngelder. In Berlin forderte der Magistrat von den durch die Königliche Akzise schon ohnehin belasteten fremden Weinen und Bieren noch Sonderabgaben, z. B. s2 gute Groschen von feinem Rheinwein, 8 gute Groschen von französischem Wein. Doch Verwaltung und Erhebung dieser Steuern war in der Regel so nachlässig, daß die Städter in eine Tilgung ihrer schon aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg stammenden Schulden nicht denken konnten. Frankfurt beispielsweise hatte unter Friedrich Wilhelm I. auf
tz vgl. Schüttler, Kolonie zu Müncheberg und Fürstenwalde (Progr., Fürstenwalde, ;8g5), S. 27; über die Lximierten in Berlin vgl. Borrmann-Llauswitz, S. 72.
vgl. die Klagen des Berliner Magistrats über die Soldatenweiber, die Geschäfte in der Stadt betrieben, sich aber von der städtischen Polizei nichts sagen ließen (Schmoller, a. a. V., X, 5Zg). Auch die „Freihäuser" hatten besondere Privilegien.
3) vgl. wöhner, Steuerverfassung der Rurmark I, N8.