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etwa 9000 Einwohner über 60 000 Taler Schulden. Insgesamt stand in 5H kurmärkischen Städten einer Iahresausgabe von sh? 557 Talern eine Schuldenlast von 222 959 Talern gegenüber.
Aus der gesamten Schilderung ergibt sich: für Friedrich Wilhelm I. war ein überaus großes Feld der Tätigkeit vorhanden. Denselben Geist der Sparsamkeit und Zucht, dieselbe methodische Arbeitseinteilung und strikte Pflichterfüllung, die er in den Zentren der Staatsverwaltung eingebürgert hatte, suchte er auch in den märkischen Städten heimisch zu machen.
Durch einzelne Kommissionen ließ er die Haushaltung der Städte, die in ihrer Leistungsfähigkeit durch ihre Schulden und durch gerichtliche Exekutionen bedroht waren, untersuchen. Kriegsrat Hille, bekannt als der spätere Lehrmeister des Kronprinzen Friedrich, und General von Dechen brachten (7(7 bis (7(9 ein Reglement für Frankfurt zustande. Die beiden Schwesterstädte Alt- und Neustadt Brandenburg, /die seit vielen Jahrhunderten über Mühlen und Ziegeleien, Fischerei und Schisfahrt / in ständigem Hader gelegen, wurden durch Königlichen Ukas 1.715 vereinigt und erhielten im Dezember (7(8 ein Reglement. In Berlin brachte eine aus königlichen Beamten bestehende Kommission, in der ein Kriegsrat und ein General besonders tätig waren, einen Etat zustande, den der König (726 genehmigte. Das Berliner rathäusliche Reglement wurde (756 bis (738 ausgearbeitet. Dies sind nur einige Beispiele aus der Fülle der Salarien- und Kämmereietats und Kasseninstruktionen, die von Spezialkommissaren den Städten oktroyiert wurden. Dazu kamen polizei- ordnungen, so diejenige für Tüstrin vom (9- Januar (7H0, die die allgemeine Polizeiaufsicht, das Brauwesen und Schlachten, die Straßenreinigung, das Armen- und Gesindewesen behandelten?) Alle diese Verordnungen wurden gedruckt unter der Bürgerschaft verteilt. Daß auf ihre Befolgung strenger gehalten wurde als einstmals unter Joachim I. (vgl. S. 25 H, versteht sich bei der Energie der damaligen Staatsverwaltung von selbst. Keine Rede war jetzt mehr von den jährlichen „Ratsversetzungen" ! Die Ämter waren nicht mehr „ambulatoria", sondern „perpetua"?) Durch die Königlichen Steuerräte wurde den Magistratspersonen eine genaue Geschäftsverteilung vorgeschrieben und z. B. angeordnet, daß an dem einen Tage Kämmerei-, an dem anderen Polizei-, am dritten Iustizsachen erledigt werden sollten. Die Bürgerkasse (vgl. oben S. 251) führten einige vom Magistrat bestellte Stadtverordnete.
Die Einwirkung der Regierung auf die städtische Verwaltung zeigt sich auch in Nebendingen. Ebenso wie Friedrich Wilhelm I. in den Zentralbureaus der Regierung auf Inventarisation der laufenden Aktenbestände Wert legte, verlangte er auch von den städtischen Verwaltungen, z. B. wie bei Frankfurt, eine genaue Aufzeichnung der im Rathaus befindlichen Archivalien. Sorgfältige Vermessungen der städtischen Gemarkungen durch sogenannte Kondukteure wurden vorgenommenH und damit
9 vgl. Schmoller a. a. D. XI, szz; vgl. Altmann, a. a. D., I, zss.
9 vgl. Akten im Magistratsarchiv zu Frankfurt.
9 vgl. z. B. den Stadtplan von Brandenburg, samt einem eingehenden Kataster angefertigt durch hedemann (Städtisches Archiv).