Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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nicht unterzuordnen brauchten, in Menge eingewandert waren. Diese vier Städte, Bürger und Eximierte wurden nun hinsichtlich der Sicherheit- und auch Wohlfahrts- Polizei dadurch unter einen Hut gebracht, daß der Gouverneur der Garnison bis in die Tage Friedrichs des Großen hinein im Aufträge und nach der Direktive des Landesherrn Markt- und Feuerlöschwesen, Straßenreinigung und Beleuchtung, Sicherheit- und Baupolizei sowie Armenwesen verwaltete?)

Wesentlich neue Bahnen hat Friedrich der Große den Städten gegen­über nicht eingeschlagen, wohl aber manche der von seinem Vorgänger bereits ge­pflegten Gebiete mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt, so z. B. die Vergrößerung der Städte und den Anbau wüster Stellen. Überhaupt war ihm die Baupolizei eine besondere Herzenssache, die Neugestaltung des Berliner Gendarmenmarktes war sein eigenstes Werk, ihm verdankt Potsdam eine Reihe stattlicher und geschmackvoller privatbauten, deren Fassaden er zum Teil selbst entwarf. Der sonst so sparsame Herrscher war freigebig, wenn sich Baulüstige an ihn um Gewährung von Bau­freiheitsgeldern wendeten. In Frankfurt wurden bis zu 23 Prozent Baugelder be­willigt, sobald es sich um gänzlichen Neubau auf einer vordem wüsten Stelle handelte. Diese Bau- undRegulierungs"-Politik Friedrichs hat den architektonischen Tharakter mancher märkischen Städte in entschieden günstiger Weise beeinflußt und das An­wachsen der städtischen Bevölkerung sehr gefördert.

Besonders ließ es sich der große Aönig angelegen sein, die von seinem Vater eingeführte Institution der St e u er r ä t e, die den Kriegs- und Domänen­kammern unterstellt waren und ihm von den Ergebnissen der Bereisungen ihres Distrikts berichten mußten, weiter auszubilden. Eine Instruktion vom s2. Februar 1770 schrieb eine Prüfung der Steuerräte vor der Vberexaminationskommission vor, der sie den Nachweis von umfassenden rechts- und staatswissenschaftlichen Kenntnissen zu führen hatten. Die 8 s Immediatstädte der Kurmark, mit Ausnahme von Berlin, unterstanden sieben Steuerräten, denen für die Forstsachen zwei Forstmeister beigesellt waren?) die Steuerräte wiederum hatten bei den Königlichen Kriegs- und Domänen­kammern, deren eine zu Berlin, die andere zu Tüstrin tagte, Rechenschaft abzulegen.

Die etwa 120 Städte der Kur- und Neumark zählten um 1730 durchschnittlich etwa 2300 Einwohner, und zwar wohnten 1730 in Berlin 38 122 Einwohner, Pots­dam hatte dank seiner Garnison etwas über s0 000, Brandenburg und Frankfurt nahezu sO 000 Einwohner, dann folgten Prenzlau, Tüstrin, Landsberg a. W. und Aüllichau mit je sOOO bis 5000 Seelen. Die fünf Städte des Kreises Arnswalde zählten dagegen insgesamt knapp 5000 Einwohner.

') Llauswitz a. a. G.. S. 22 f.; Max Lehmann hat in den Lingangskapiteln seines Werkes über den Freiherrn vom Stein geschildert, in wie hohem Maße oftmals die Kommandeure städtischer Garnisonen tyrannisch und eigenmächtig gegenüber den städtischen Magistraten auftraten.

? Lamotte, Praktische Beiträge für Kameralwissenschaft. Halle Z785, Bd. 2 , S. 88. ch Das rathäusliche Reglement für Potsdam vom 1 ». März 17Y6 bietet ein gutes Bild von den Geschäften bei den Magistraten und der Stellung, die diese den Vorgesetzten Behörden und den Stadtbewohnern gegenüber hatten; vgl. v. Baffewitz, Kurmark S. 8g.