Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
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bestehend, in der Hauptstadt. Er nahm die Rechnungen ab,verwilligte" Pfandbriefe und entschied in letzter Instanz über Streitpunkte?)

An letzter Stelle seien endlich noch die gegen Ausgang des 18. Jahrhunderts zur Verpflegung der Landarmen und Invaliden eingerich­teten An st alten genannt. Ihre Aufgabe war, das Land von vagabondierenden Bettlern zu befreien, Blödsinnige und Irre unterzubringen und den invalide ge­wordenen Soldaten der kurmärkischen Regimenter ein angemessenes Unterkommen zu verschaffen. Mit Ausnahme von Berlin und Potsdam, die ihre eigenen Armen­einrichtungen hatten, stand den Städten, wie selbstverständlich auch der Ritterschaft, eine bedeutende Mitwirkung hierbei zu. Die drei Landarmen- und Invalidenhäuser zu Strausberg, Brandenburg und Wittstock, sowie besonders das 1802 in Neu-Ruppin eröffnete Landirrenhaus, deren gesamte Unterhaltungskosten sich auf etwa ?3 000 Taler beliefen, legten Zeugnis von der trefflichen Wirksamkeit dieser Institute ab?)

Anfänge der Rreisverwaltung.

Der Ureis, seinem Ursprünge nack> ein ritte rschaftlicher Uommunalverband in einem Gebiet, dessen Abso nderuna a uf uralten, hist orisch^gL ographisch en Zusammen­häng en, nicht.a uf-planmäßiger Einteiluna m administr ativen Zwecken b eruht?) ent- wickelt e_ eine eiaentliche Ver waltunastätiakeit erst zur Zeit des Dreißigjährigen Urieges, wo die lan desberrlichen Mrqane versaatenUnö dse"Rreisdircksoren für die V erpfle­gung der Soldateska sorgten. Nachdem sich die Stände immer mehr aus dem Zen­trum -er Landesverwaltung zurückgezogen hatten, beschränkten sie sich in der Haupt­sache auf die lokale Ureisverwaltung und auf ihre gutsherrliche Stellung.

Seit der Mitte des s7. Jahrhunderts lie'gen fortlaufende Berichte über die Tagungen der Ureisstände vor. Diese trugen ein durchaus adliges Gepräge und wurden nur von den Rittergutsbesitzern, deren jeder eine Virilstimme hatte, be­sucht. Ihnen gesellten sich später auch Domänenbeamte als Vertreter der in dem be­treffenden Ureise belegenen, in staatlichem Besitz befindlichen Güter zu.

Eine Hauptaufgabe dieser Ureistage war, wie aus den Protokollen des s8. Jahr­hunderts hervorgeht, die Regelung der Steuernachlässe oder Remissionen in allen Fällen, wo die zur Zahlung der Uontribution verpflichteten Landbewohner dur-b eine höhere Gewalt, sei es Hagel, Wassersnot, Mißwachs oder Seuchen, erheblichen Schaden auf ihren Ackern oder an ihrem Viehbestände erlitten hatten. Auch Brand­schäden wurden vergütet, und zwar pflegte man dem Reglement der kurmärkischen Feuersozietät zufolge für ein Bauernhaus 60, für ein Uossätenhaus 36 Taler zu zahlen. Besonders schwierig war es, zu verhüten, daß alle diese Entschädigungen nicht den Betrag überschritten, der für Remissionen alljährlich verfügbar war.

So war das Wirkungsgebiet dieser Ureistage, die sich ein- bis zweimal im Jahre versammelten, im großen und ganzen zwar eng begrenzt, doch immerhin von

tz vgl. Bassewitz, Die Rurmark Brandenburg, S. 176.

2) vgl. Einzelheiten über die Landarmenetats von I8cchs bei Baffewitz, a. a D, 5 181

2) vgl. ksintze, ^cka korussica VI, i, 5. 2H8, 256, 2 Sy.