Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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großer Wichtigkeit, um so mehr, als damals die Bauern durch Versicherung gegen Unglücksfälle nicht geschützt waren.

Die Vorlagen für den Kreistag vorzubereiten und diesen zu leiten, war die Aufgabe des Kreiskommissarius, seit 1701 Land rat genannt, der vom Kreistage aus der Zahl der eingesessenen Rittergutsbesitzer gewählt und dem Könige zur Be­stätigung präsentiert wurde. Er nahm unter der altpreußischen Beamtenschaft eine eigenartige Stellung insofern ein, als er zu gleicher Zeit Vertrauensmann der ein­gesessenen Ritterschaft und staatlicher Beamter war. Seit 1.770 mußte er sich sogar einer schriftlichen sowie mündlichen Prüfung unterziehen, wobei von ihm freilich nicht der Nachweis eines geregelten Studienganges verlangt wurde, wohl aber die Fähigkeit, über schwierige Verwaltungsfragen eine Relation anzufertigen?) Gemeinhin blieben die Landräte Zeit ihres Lebens auf ihrem Posten; von Zeit zu Zeit besuchten sie die Hauptstädte Berlin oder Tüstrin, um den Sitzungen der dortigen Kriegs- und Domänenkammern beizuwohnen. Bei Truppendurchzügen hatten sie für Verpflegung und Nachtlager zu sorgen, überhauptbei vorsallenden Nkarchen zugegen zu seyn" und sich mit dem Kommandeur in Verbindung zu setzen.

Allmählich erweiterte sich ihr Wirkungskreis mehr und mehr, denn auch für die Konservativ»" des Bauernstandes zu sorgen wurde ihnen zur Pflicht gemacht. Daher erwies es- sich als notwendig, zwei Eingesessenezu sicheren und beständigen äeputatos" zu bestellen. Seit dem Ausgang der Regierung Friedrichs des Großen wurden diese De­putierten zu einer ständigen Einrichtung.

Das Jahrhundert.

Die neugebildete Provinz Brandenburg trat in der Epoche der Stein-Harden- bergschen Reformen an die Stelle der alten Nkarken; damit veränderte sich der Rahmen, in dem sich die in den vorangehenden Kapiteln geschilderten Entwicklungsreihen abspielten.

Bei der Zusammensetzung der Provinz ging es ohne gewaltsames Zerreißen alt­historischer Verbände nicht ab, und besonders schmerzlich war es den Bewohnern der Altmark, daß ihre Landschaft nicht mehr zurThurmark", sondern zu der frisch geformten Provinz Sachsen gehören sollte. Reichlichen Ersatz für diesen Verlust erhielt unsere Provinz durch die Angliederung der Ni e d er l aus i tz, die bereits in den Tagen des großen Askaniers Waldemar vorübergehend mit der Nkark in Personalunion ge­standen hatte. Auf verhältnismäßig engem Boden drängt sich hier eine Fülle von historisch interessanten Erscheinungen zusammen?) Ähnlich wie in der Nkark reichen inImsuckla inkerivr" die Anfänge der deutschen Kolonisation bis in das IO. Jahrhundert zurück. Schon damals treten deutsche Nkarkgrafen auf, werden deutsche Lastra, z. B. Golßen im

Akten des Landratsamts Teltow; vgl. Lamotte, Abhandlungen (Berlin l?dZ).

2 ) Vgl. Neumann, Geschichte der Niederlausitzer Landvögte (Lübben ; 832 , S. 25), und Bei­träge zur Geschichte und Altertumskunde der Niederlausitz (Lübben l 8 Z 5 ), S. 89, ; 23 ; vgl. ferner Berghaus, Neues Landbuch, 3 . Band, S. 5 ; 2 f., und besonders Grosse, Verfassung und öffentliches Recht der Lausitz (55. Band des Neuen Lausitzischen Magazins von g 8 ? 9 ).