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häufig — Privatunternehmer, meist preußische Beamte, als Erbpächter großer Stücke Land (bis zu l 500 Morgen) zugelassen wurden und auf eigene Hand eine ausbeuterische Unterteilung betreiben konnten. Erst ganz neuerdings konnten auch die hartnäckigen Vorwürfe moderner Historiker gegen die Rentabilität der Kolonien Friedrichs des Großen an dem Beispiel dieses Gebietes aus den amtlichen Quellen bündig zurückgewiesen werden. Faßt man die Aufwendungen und neuen Einkünfte der Domänenverwaltung mit den Abrechnungen zusammen, die die übrigen Eigentümer bei den Königlichen Retablissements-, Bewallungs- und Revenuenkassen nach der Anzahl urbarer Morgen zu machen hatten — die Schuld wurde Landsberg mit 5, den Adligen mit 2"/» Zinsen stehen gelassen —, so ergibt sich für eine Gesamtausgabe von rund 900000 Talern eine jährliche Verzinsung von rund 28000 Talern oder 3 °/„, ohne daß dabei der Gewinn an fiskalischen Grundstücken und aus der Steigerung der Akzise veranschlagt ist?)
Der Mensckiengewinn der friderizianischen Kolonisation für den ganzen Staat konnte sich selbst nach den maßvollen Schätzungen von S ch moller mit der älteren Einwanderung der Vereinigten Staaten von Amerika wohl vergleichen?) Auch zu so ungeheuren Landgewinnen kam die Gelegenheit nicht so leicht wieder. Aber auch für die agrarischeBodenreform, die im i st. Jahrhundert die märkische wie die ganze deutsche Landwirtschaft umgestaltete, hat der absolutistische Staat den Grund gelegt. Friedrich der Große zuerst unter den preußischen Herrschern stellte sich die Aufgabe der Gemeinheitsteilungen. Keine Wirtschaftsform hat so viele Gesellschaftsordnungen überlebt wie die kollektivistische des germanischen Agrav- wesens. Von den Uranfängen der Bodenkultur herrschte sie durch die Epochen des Stammesfürstentums und des Lehnwesens, des Territoriums und des Staats, ohne daß sie von diesen politischen Verfassungen in ihrem Prinzip berührt worden wäre. Der inneren technischen Notwendigkeit einer intensiveren Wirtschaft ist sie dann in weniger als einem halben Jahrhundert überall zum Gpfer gefallen. Die Aufklärung des s8. Jahrhunderts konnte nur deshalb mit ihrer Beseitigung nicht recht vorwärtskommen, weil diese damals noch nicht als Nothilfe empfunden- nur erst als Fortschritt empfohlen werden konnte. Die beiden Formen der Gemeinheit, gemeinsame Nutzung und durch gemeinsame Befugnisse beschränkte Einzelnutzung des Bodens, müssen eine sehr ungleiche Lebensdauer gehabt haben. In der Mark ist die Erhaltung der zweiten, also von Gemenglage und Flurzwang der Ackerstücke, aus Mangel an lokalen Urkunden schwer verfolgbar. In manchen (Ortschaften hat sich die ursprüngliche charakteristische Gestalt der langen, schmalen flämischen hufen-
') L. Neu haus, Die Friderizianische Kolonisation im Warthe- und Netzebruch, Schriften des Vereins für Geschichte der Neumark , 8 , kandsberg ,Y 06 , besonders S. , 5 sf., 24,— 5 Z, ,28—53. Das treffliche und vorbildliche Buch ist hauptsächlich aus den Akten des Frankfurter Regierungsarchivs geschöpft und durch Beilagen von Dokumenten und Photographien ländlicher Architektur erwünscht illustriert.
9 Das Gesamtergebnis der kurmärkischen Etablissements ,740—86 wird von Bargstede a, a. O. ZOZ auf 2S2 neue Dörfer und, einschließlich der städtischen Zuwanderung, ,,s,8 neue Familien beziffert.