Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
Seite
332
Einzelbild herunterladen

522

Daß immer erst die Not der drohenden Verarmung eine Gesellschaft aus die eigent­liche Natur ihrer Hilfsquellen aufmerksam mackit; über eine kleine Zukunft hinaus vorzusorgen, finden auch denkende Zeitalter wenig mehr Veranlassung und Muße als die naivsten. An dem mittelalterlichen Wald wurden vor allem die zufälligeren Nutzungen geschätzt. Die Hochjagd war seit dem Lehnsstaat landesherrliches Regal. 5o lehrten noch im ständischen Staat die Zuristen der Renaissance. Auf die Nieder­jagd und auf einzelne wohlerworbene Hochjagden hatten die Stände allmählich ein Recht geltend gemacht. So wurde es ihnen im Reverse Zohann Sigismunds von >6ll bestätigt. Diese oberen Klassen müssen ihr Zagdrecht als ihre Hauptunter­haltung rücksichtslos ausgenützt haben. Noch in einem anderen Betracht nahm man vom Walde was man bekommen konnte: Als Anhängsel des Kulturlandes wurde er mit seinen Servituten in die Acker- und Viehwirtschaft einbezogen. Forstwirtschaft, wie sie die Holzordnungen des s6. und s7. Zahrhunderts verstehen, hieß neben sehr eingehender Regelung des Holzverkaufs und sehr oberflächlicher der Waldpolizei wesentlich Überwachung dieser verschiedenen Servituten, nicht etwa eigener Betrieb von Einschlag und Pflanzung durch den Eigentümer. Klafterholz ist bis ins 16. Jahrhundert überhaupt nicht regelmäßig geschlagen worden. Auch der Nutz­holzbedarf war für ein jedes Waldgebiet so lange sehr gering, als nur die Nachfrage der unmittelbaren Umgebung in Frage kam. Die Verbindung mit weiteren Märkten konnten wesentlich nur Wasserwege eröffnen, wie denn schon die ersten Außenhandels­beziehungen dem havellande eine lebhafte Holzverflößung nach den Elbhäfen möglich machten. Diesen holzverkehr durch ein Netz von kleinen Floßkanälen (wie den Templiner, Kremmener, Wentow-, polzow-, Werbelliner, Storkower, Miezel- Kanal) über die ganze Mark in Gang zu bringen, war ein beständiger Gedanke Friedrichs des Großen. Und wenn seine Vorgänger auch unmittelbar den Holz­handel durch Preistaren und öffentliche Märkte gelenkt hatten, so vollendete er die Bestrebungen Friedrich Wilhelms I. nach einheitlicher Vermittlung namentlich mit dem Hamburger Markt in den von ihm zuerst privilegierten, dann übernommenen Nutz- und Brennholzadministrationen zu Berlin und Potsdam, hier aber scheint dann die Wirkung des Merkantilismus an einen toten Punkt gelangt zu sein. Wenigstens erfährt man aus der Brandenburger Havelgegend, daß damals die direkte Verschickung von Holz nach Hamburg lange aufgehört hatte, der Verkauf an die Administration aber durch ihre monopolistischen Preisgebote ebenfalls nieder­gehalten wurde. Die schon von Zeitgenossen getadelten Waldkolonisationen des Königs waren z. B. in der Neumark mit der fast völligen Wertlosigkeit des Holzes für den Augenblick tatsächlich gerechtfertigt. Wie sehr wenigstens die privaten Wal­dungen um dieselbe Zeit noch unter der mittelalterlichen Raubnutzung litten, zeigt eine Beschreibung des Zootzen bei Friesack. Obwohl von seinen rund H500 Morgen der größte Teil in der Hand der Familie Bredow war, war doch der holzertrag in zahllosen kleinen Nutzungen von Ämtern, Dörfern und Personen verzettelt, aber nicht genug mit diesen vielleicht schwer abzulösenden Rechten Dritter: Der Viehbetrieb der grundherrschaftlichen Meiereien und Jäger verwüstete die Vegetation allerwärts, ohne daß irgendwo durch Schonungen dagegen gearbeitet wurde. Die Aufforstung von