Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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Erneuerung der Bestände durch Einsetzung vc>n jungen, teilweise künstlich erbrüte­ten Fischen.

Wirtschaftlich ist in der modernen Fischerei eben um das alte Prinzip des ge­nossenschaftlichen Betriebes der meiste Streit gewesen. Durch das Fischereigesetz von I.87H wurde dann die Ausübung korporativer Fangrechte in Übereinstimmung mit dem Iagdrecht geregelt. Die Sorge für eine geordnete Ausbeutung zwar liegt im neuen Staate ganz hauptsächlich bei diesem selbst. Die beste Sicherheit des Gedeihens aber gibt den Fischern auch jetzt noch ihr eigener Zusammenschluß, wo nicht zu lokalen produktionsverbänden, doch zur Förderung und auch zur Erforschung ihrer gemeinschaftlichen Interessen. Der junge märkische provinzialsischereiverein hat be­reits neben dem praktischen Verdienst der brandenburgischen Fischereikarte auch ein größeres wissenschaftliches erworben: Seine biologische Station am Müggelsee unter­sucht systematisch die Lebensbedingungen der verschiedenen Fischarten und trägt da­durch Licht in die zahlreichen praktischen Fragen des Fanges, der Krankheiten und der meteorolgischen Einwirkungen. Die alte märkische Fischerei blüht immer noch: Mit einem Gewerbe von sY72 Fischern im Hauptsache und 62st im Nebenfache steht Brandenburg heute in Preußen nur hinter den vier östlichen Küstenprovinzen zurück?)

V. Landwirtschaftliche Gewerbe.

Soweit industrielle Tätigkeit auf dem platten Lande in derselben Weise als die städtische für den unmittelbaren örtlichen Verbrauch arbeitet, fällt sie in die allgemeine Gewerbegeschichte. Wo, wie im ostelbischen Koloniallande, die Städte gleich als Sitze des Handels und Gewerbes gegründet wurden, hatte diese ländliche Industrie ohnehin nur eine abgeleitete und eingeschränkte Daseinsberechtigung. Die im Rezeß von s653 anerkannten fünf alten märkischen Landhandwerke^) hatten in der Sorge für Kleidung und Werkzeug der Landbevölkerung wohl etwas typisch Agrarisches (noch in der von Behre 22Z mitgeteilten Statistik aus dem Jahre )802 über die konzessionierten Handwerker der Kur- und Neumark sind sie fast ausnahmslos auf dem Lande stärker vertreten als in den Städten). Dennoch bestimmte ihnen die überwiegende Ausübung als Hauptberufe schon im Mittelalter einen Platz außerhalb der rein agrarischen Produktion.

Anders die gewerblichen Anstalten, dis diesen Produktionsprozeß selbst nur erweitern, die Verarbeitung seiner Ergebnisse eröffnen: Müllerei und Gärungs­industrien. Die letzten standen jenen außeragrarischen Handwerken insofern näher, als sie doch nur eine subsidiäre Verwertung von Agrarprodukten enthielten und dazu eine Reihe spezieller Erfordernisse hatten, wie namentlich die Brauerei das des Hopfens. Ihr Betrieb war wegen der Kostspieligkeit der Anlage von vornherein

') P. Schiemenz, Fischerei und Fischzucht, bei Meitzen VII, 7?3A8.

9 Neben den alten der Schneider, Schmiede und Leineweber die neuen der Rademacher und Zimmerleute; Büsching, Topographie 6t, nennt für seine Zeit noch die Ziegelstreicher und Teerbrenner.