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Bestimmungen Kenntnis nehmen. Uber die Zolltarife, selbst ist es mehrmals sehr Nahe an offene Feindseligkeiten gekommen, so wenn der Große Kurfürst f676 und s68H durch Edikt seinen Untertanen verbot, die erhökten Zölle Lauenburgs und Mecklenburgs zu entrichten. Er selbst aber war nickt genieint, sich seine eigenen hohen Aolleinnahmen auf der Elbe schmälern zu lassen, deren Ausbau er selbst durch Einlösung der letzten noch in adligem j)fandbesitz befindlichen Gerechtigkeiten mit Sorgfalt zum Ende geführt hatte. Nur widerwillig fügte er sich am Schluffe seiner Regierung in die Ermäßigung der Tarife, auf die man sich bei jener Konferenz von f685 wenigstens für Kupfer, Molle und Wachs einigte, und seine Nachfolger haben sicherlich in seinem Sinne gehandelt, indem sie gegen alle Beschwerden den drückenden Lenzener Zoll unverändert aufrecht hielten. Es war das Ergebnis aller dieser Tatsachen, daß bis zum Beginn des neuen Jahrhunderts die Verteuerung des Elbverkehrs noch ganz beträchtlich zunahm, damit aber der märkische Ausfuhrhandel in den Rohstoffen des Ostens gegenüber den baltischen Seehäfen trotz deren Heimsuchung durch den Nordischen Krieg dauernd an Wettbewerbsfähigkeit verlor; eine Reihe von Metallen und gewisse Fischsorten verschwanden damals ganz von der Elbe?)
Ein eigenartiges Mißgeschick der Mark war, daß sie seit der Angliederung Magdeburgs nicht nur unter den kommerziellen Sünden der Regierung, sondern auch von ihren handelspolitischen Tugenden zu leiden hatte. Die Wahrung seines Stapels hatte Magdeburg schon 1666 versprochen werden müssen. Und freilich diente Brandenburg auch den Znteressen des Gesamtstaats am besten, wenn es nun ein Zahrhundert lang den nordsüdlichsn Durchgangsverkehr des Mittelelbgebiets in der neuaufblühenden Großstadt zu konzentrieren strebte. Nur wurde auch diese merkan- tilistische Rechnung wieder ohne die Mark gemacht. Die hatte hier die ersten bitteren Erfahrungen ihres Aufgehens im überterritorialen Staatswesen zu mackM. Es ist nicht übertrieben, zu sagen, daß die Handelstätigkeit und der Gewerbefleiß der märkischen Elblandschaften der Größe Magdeburgs zum Opfer fielen. Non 1680 bis f72H war die direkte Frachtfahrt durch die Altmark von Lüneburg über Gardelegen nach Leipzig geradezu verboten, und die friderizianische Kammerverwaltung Magdeburgs verstand später den gleichen Zweck noch viel sicherer durch ein Transitzollsystem zu erreichen, dessen Differenzierung den Verkehr auf die Magdeburger Straße lockte. Anderseits hat erst die Erschwerung eines direkten Exports auf der Elbe jenen vielbemerkten Verfall der westmärkischen Stadtwirtschaft besiegelt, der seit dem Dreißigjährigen Kriege den berühmten altmärkischen Weizenhandel nach Hamburg lahmlegte, die prignitzischen Tuchmacherorte entvölkerte und bis in die Mittelmark hinein die Braustellen verödete. Erst in einiger Entfernung von der absorbierenden Macht Magdeburgs und, wie angedeutet wurde, durch den neuen Handelsweg vom Osten mehr und mehr befruchtet, wuchs im Herzen Brandenburgs die Residenz langsam zu einer' frischen Handelsbedeutung. Die dortige Elbschiffergilde trat in die
') Line Magdeburger Ulagschrift von 17 n berechnet das Verhältnis der Frachten von Vanzig und von Magdeburg nach.Hamburg für issg auf 5: 12, für I7<i,auf ö: 18—20 Taler. Schmoiler, Vit xchtändeNburgisch-preußische Llbschiffahrtspolitik 1S66—17<10, Studien Vll a. a. G. 1058. ?