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Erbschaft des gesamten märkischen Elbhandels ein. Sie erzwang die Beachtung des stolzen Hamburg, dessen Kommerzkolleg 17OY den Vorschlag zur Neuregelung der alten Bört- oder Reihefahrt zwischen hamburgischen und märkischen <Hlb- schiffern tat. (Das Reglement/) erlassen 3 s. Zuli, bestätigt 12. August uyd gültig vom l. September, zeigt doch, wie unerheblich der Verkehr im Berliner Packhofhafen noch war: Die dortige Reiheladung wird gegenüber der Hamburger gleichzeitigen damit begründet, daß „die meiste Zeit so viel Güter nicht vorhanden, daß zween Schiffer zugleich damit können befrachtet werden"; zwischen den Endhäfen „außerhalb Baums" ist Einnehmen von Ladung nur in Potsdam, Brandenburg, Havelberg „und der Grten" vorgesehen.) Zm Jahre > 713 konnte dann der tüchtige brandenburgische Resident zu Hamburg, Burchard, endlich wieder eine Milderung des Hamburger Stapels, nämlich für den märkischen Holzhandel die Freiheit direkten Verkaufs an Holsteiner und Holländer, durchsetzen.
Am die IVende des > 7. und 18. Jahrhunderts drückt sich auch in einer Reihe von rein wirtschaftlichen Maßnahmen -er Landesverwaltung aus, daß die Zeit der städtischen Handelspolitik vorüber ist. Nach Veröffentlichung der drei neuen Zollrollen für die märkischen Wasserstraßen wurden die letzten sieben alten städtischen Zollprivilegien, die der beiden Brandenburg, Berlin-Eöllns, von Königsberg, Treuen- brietzen und Teltow, auf die Befreiung von den halben Zöllen reduziert; ausdrücklich wurde ein Recht dazu aus der veränderten Handelslage abgeleitet: der Zweck der Privilegien, den Handel ins Land zu ziehen, sei nunmehr vollauf erreicht?) Am g. Dezember 170 s erhielt die Kurmark ihr erstes Wechselrecht, eine sehr wichtigte Äußerung der Staatsgewalt, die namentlich dem Auslande Vertrauen einflößen und so der Erweiterung der brandenburgischen Handelsbeziehungen zugute kommen mußte?) Eine große Macht übte der Staat durch seine Akzisegesetzgebung über den Handel aus. Sie wurde schon von dem Großen Kurfürsten imSinne feiner demGroßhandel freundlichen Politik gebraucht, und noch ehe die französische Protestantenverfolgung auch den märkischen Handelsstand um viele tüchtige Mitglieder bereicherte, bot er neben wiederholten Akziseerleichterungen ausländischen Großkaufleuten für den Fall der Niederlassung jahrelange Befreiung von Abgaben überhaupt. Der lebhafte Besuch der Berliner; vierzehntägigen Allerheiligenmesse, namentlich durch fremde Textilien, bewog die Regierung des ersten Königs, den Meßimporteuren statt der üblichen Konsumtionsakzise von 2f^V» die Zahlung eines sog. Entrees von nur V o anheimzugeben; von der zukünftigen Entwicklung dieses Marktes versprach man sich genug, um eine zweite Messe von gleicher Dauer im Frühjahr zu Lätare einzurichten?)
Mit gutem Grunde wandten die Nachfolger des Großen Kurfürsten ihre Fürsorge wieder dem ostinärkisären Handel zu. Der heftige politische Gegensatz gegen Schweden, die Herrin der Odermündungen, schwächte sich ab, und Friedrich Wib- helm I. begann seine Regierung mit dem Erwerb eben dieser schwedischen Provinz.
') Mylius V 2, 35 ff. h . . ü -
H Mylius IV », 237, Edikt vom April 1698 .
b) Mylius II 2 , 23. ; .
«) Edikte vom 1 . Gktober issq und 31. Januar 1707, Mylius IV3, iss und 223.