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ständischen Ausfuhrprivilegien so scharf angehen, wie es -er Große Kurfürst tat. 5eit der Taxordnung von 1623 für die Preise und Löhne in Handel und Gewerbe hat der Berliner Magistrat seine Getreidepreislisten in fortlaufender Reihe bis >853 geführt?) Auf der anderen Seite indessen strebten die Zunahme des Verkehrs und die Abnahme der inländischen Urproduktion gleichermaßen in einer ganz neuen Richtung: Die Preisbildung machte sich immer seltener in den lokalen Mittelpunkten landschaftlicher Bezirke, immer häufiger in dem großen Kreise allgeniein. deutscher oder sogar europäischer Verhältnisse. Die weiter verarbeitenden Nahrungsmittelgewerbe konnten wohl bis zur Gewerbefreiheit noch gezwungen werden, sich den Verordnungen ihrer Standorte über Preise und selbst Vorräte zu unterwerfen; die Preise der Rohstoffe, und namentlich des gut zu erhaltenden und zu transportierenden Getreides, wurden auch den Städten nunmehr von außen, vom Großhandel diktiert. Damit aber war ein Punkt kommerzieller Entwicklung erreicht, der den merkantilistischen Staat aufs dringendste an seine Aufgaben für das Gemeinwohl mahnte. Wiederum sind hier die handelspolitischen Methoden von Friedrich Wilhelm I. mehr einzeln ausgebildet, von Friedrich dem Großen darauf mit äußerster Logik in eine selbst genügsame Kunst zusammengefaßt worden. Der erste ging in der Getreidehandelsfrage von ganz hausväterlichen Begriffen aus. Er berechnete aus dem Kornbedarf, den er den einzelnen Ständen seiner Untertanen zubilligte, die jährliche Nachfrage, die von der Körnerproduktion zu decken war. Ebenso ließ er die Getreidepreise abschätzen, bei denen die Pächter seiner Domänen und mithin die Landwirte in den verschiedenen Provinzen würden bestehen! können; für die Kurmark wurden f2, für die Neumark s2?4 Gr. der Scheffel Roggen als „Kammertare" angesetzt. Die Hauptgefahr für dis Erhaltung der Preise in dieser Höhe erkannte er in der Einfuhr des polnischen Weizens. Auf diesen hat er schon bei einem Preise von ft Gr. 6 pfg. 172f einen Schutzzoll von H Gr. für den Scheffel gesetzt. Zwei Jahre später folgte ein Verbot; nach dem Muster eines für die Provinz Preußen ergangenen Patents wurde fremdes Getreide nur mehr auf der Durchfuhr eingelassen. Wieder nach zwei Jahren traf die südliche Einfuhr aus Sachsen und die nördliche aus Mecklenburg und Schweden ein Zoll von 8 Gr. Schon Friedrich Wilhelm I. aber hat über diese bloße Zollpolitik einen entscheidenden Schritt hinaus getan. Mit der Errichtung des preußischen Heeres hatte er das Getreidehandelsproblem durch Hinzufügung eines neuen großen Konsumenten verwickelt, für den ihm selbst als Kriegsherrn die Sorge oblag. Er brauchte nur den Gedanken eines unvermittelten Getreideankaufs für seine Soldaten zu fassen, um sofort als der größte unter die Großhändler seines Landes zu treten. Diese Wendung hal'en denn in der Tat die Dinge genommen: Seine fünf märkischen Militärmagazine zu Berlin, Spandau, Lüstrin, Peitz und Landsberg haben augenblicklich auch in die allgemeine Konjunktur des Getreidemarktes eingegriffen. Sie bewahrten durch ihre große Nachfrage 1725 in der Kurmark, 1727 dort und auch in der Neumark die Domänenpächter vor schweren Verlusten. Aus beidem: den Einfuhrbeschränkungen und der Magazinierung entstand Friedrich dem
tz W. Naude, Die Getreidehandelspolitik Brandenburg-Preußens bis t?w, ^cta korussiea: Getreidehandelspolitik II, Berlin tgot, S. so-t.
