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gemeinsam mit Mißernten, die furchtbaren Hungersnöte der Jahrhundertwende. Aber er trieb nach der anderen Leite auch Landwirtschaft und Handel zu um so größerer Blüte empor, als ihre Anstrengungen sich nunmehr sogar über Verdienst belohnten?)
III. Die Verkehrsmittel der Neuzeit.
Die Möglichkeit eines merkantilistischen Wirtschaftslebens verschwand für die Mark Brandenburg mit dem f8. Jahrhundert endgültig. Der moderne Staat, der zunächst allen Merkantilismus aufs schroffste ablehnte, hat sich nach abermals hundert Jahren, besonders in der Handelspolitik, unter dem Einfluß der verschiedensten Produzentengruppen merkantilistischen Maßregeln wieder entschieden genähert. Aber sie beziehen sich nun auf die Wirtschaftsverfassung des großen deutschen Bundesstaats, in dem das märkische Wirtschaftsgebiet als solches mit der übrigen preußischen Monarchie untergegangen ist, und das unterscheidet sie doch ganz wesentlich von denen des aufgeklärten Despotismus. Dieser wollte den Handel sachlich beaufsichtigen und leiten, heute wird ihm in den Zollgesetzen wie in den Handelsgesetzen gleichsam nur eine Horm gegeben, eine negative Bedingung auferlegt. Je mehr Kraft die Handelspolitik des modernen Staates auf der einen Seite sparte, desto mehr konnte sie an andere Aufgaben wenden, deren Dringlichkeit mit der neueren Wirtschaftsentwicklung gewachsen war. Sie fassen sich unter dem' einen großen Begriff der modernen Verkehrsmittel zusammen. Auch sie bilden eine Horm, die erst der Erfüllung durch die Tätigkeit der Mirtschaftspersonen bedarf; aber insofern die Sorge des Staates für sie immer an örtliche Gegebenheiten geographischer oder ökonomischer Natur gebunden bleibt, müssen unter ihr die landschaftlichen Wirtschaftsgebiete ihre Besonderheit auf lange hinaus behaupten.
Zn der neueren märkischen Verkehrsgeschichte ist die Post die älteste Einrichtung. Sie war wie überall so auch hier von Anfang an Staatsanstalt und im Anfang nur für Staatszwecke. Aber die vereidigten Boten, die von der Hofrentei zu Tölln aus seit Joachim I. die kurfürstliche Korrespondenz beförderten, boten natürlich auch für private Sendungen eine sicherere Gelegenheit als alle Huhrleute. Die Mitnahme solcher Sendungen, auch wenn sie von der Behörde vorgesehen war, erschien als eine Gefälligkeit, für die Zeit und Entschädigung willkürlich bemessen werden durften: Zn dem ganzen älteren Postwesen bedingte der Mangel eines post- zwanges den fester Tarife. Der wichtigste Postkurs war damals der nach Süddeutschland, den Mittelpunkten des politischen Lebens im Reiche. Zuerst gingen die brandenburgischen Boten nicht weiter als bis zur Landesgrenze. Dort gaben sie ihre Pakete an fremde, z. B. sächsische, Boten ab zur Weiterbesorgung auf branden- burgische Rechnung. Das änderte sich mit der Ausdehnung der brandenburgischen Territorialmacht im s7. Zahrhundert. Bei Übernahme der preußischen vormund-
Die Betonung dieser letzten Tatsache vermißt man in der — übrigens hier benutzten — Darstellung w. Naudss, Die Bründenburgisch-Preußische Getrtidehandelspolitik 1805
in Schmollers Jahrbuch XXIX, :dos, S. is;—190.