Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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schärfte sich der Fiskalismus der Post eher noch, hauptsächlich durch die Einführung der französischen Regie auch in ihre Verwaltung. Nicht allein, daß man auf die Be­seitigung der zahlreichen überflüssigen Portofreiheiten ausging, auch die allgemeinen Tarifsätze wurden empfindlich angezogen. Das niedrigste Briefporto stieg auf I Gr., das Minimum des Paketportos für s20 Pfund auf 2 Gr. Hier zuerst wurde eine einheitliche Progression der Porti nach den direkten Entfernungen der Immediat- postämter der Berechnung zugrunde gelegt. Ader gerade das gab Anlaß, die Be­stellung nach den kleineren Postwärtereien Zuschlägen, den sogenannten Binnen­portosätzen, zu unterwerfen?) Ein Jahr vor der Tarifreform wurde im Flur des Berliner Rathauses der erste preußische Briefkastenzur Gemächlichkeit der Eorrespondenten und Facilitierung deren Torrespondenz" aufgestellt?)

Ein Paketpostzwang wurde erst 1,7 i 5 für Pakete unter 20 Pfund festgestellt und s766 auf alle unter 40 Pfund ausgedehnt. Lilpakete mit der Aufschrift ,,4'ori- eulum in morn" wurden für Doppelporto berücksichtigt. Bei Geldsendungen ward auf jede l 00 T. der Pfennigsatz der Psundpakete in Groschen, bei Gold und Juwelen bis um die Hälfte weniger, erhoben. Die postalische Sicherheit der Pakete muß an­fangs äußerst gering gewesen sein. Wie ehemals unter dem städtischen Anhang der Raubrittergeschlechter bildete sich ein ganzer Hehlerstand für den Handel mit ge­stohlenen Transporten. Einmal ist deswegen eine Iudenaustreibung angeordnet worden. Später hielt Friedrich der Große eifrig darüber, daß die Post für alle Ver­luste, bis zur äußersten Grenze des Verschuldens, eintrat, und auch unter den weit­herzigen Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts ist die Posthaftung fortdauernd dem Publikum sehr entgegengekommen. Eben diese Politik, neben der Zunahme der öffentlichen Sicherheit überhaupt, war am besten geeignet, die Sorgfalt des Be­triebes stetig zu steigern. Einen Blick in den wachsenden paketverkehr der Haupt­stadt läßt das Berliner Packkammerreglement von 1719 tun?) Danach be­sorgten, einer rechts und einer links der Spree, die beiden Anechte des Pack­kammerboten die ganze paketfahrt der Residenzen und der Nachbarorte. Sie be­zogen dafür Bestellgelder, die nach drei bei 25 und 50 Pfund abgegrenzten Gewichts­gruppen je ?-2, s oder 2 Gr. betrugen und deren Einfaches in Berlin und Eölln, ein Doppeltes für Friedrichswerder, Friedrich- und Dorotheenstadt und die Vorstädte galt. Die Rolltaxen der Spediteure werden noch höher gewesen sein. Sechzig Jahre später klagt A. Fr. Büsching, er habe beim Verschreiben eines Fasses Weinvon einigen sOO Auart-Bouteillen" aus Stettin für das Anrollen vom Packhöf nach seiner Wohnung im Grauen Kloster fast halb soviel zahlen müssen, als die Wasser­fracht bis Berlin (s4 Gr.) betragen hatte?)

Im Reiseverkehr mußte die brandenburgische Post durch ihren amtlich regel­mäßigen und raschen Dienst zunächst einen gewissen Vorsprung vor der privalfuhr- halterei gewinnen. Die ununterbrochene Tag- und Nachtfahrt der Personenposten

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h Reise nach Uyritz. Berlin N80, 5. 5§2.

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