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den hansischen Seehäfen sich zu begnügen hatten, kann doch ihre Beteiligung am Gesamthandel des europäischen Nordens in diesen Grenzen nicht ganz unbedeutend gewesen sein. Neben den altmärkischen wurden wenigstens auch die Städte der Prignitz und des Havellandes von Nostock 1 339 eingeladen auf einem Tage zu Lübeck über so große hansefragen wie den flämischen Handel und die Fahrt durch den Noresund mitzuberaten?)
Zwei oder höchstens drei Jahrhunderte umfassen die Reife des märkischen Städtewesens. Was von den Nachlebenden nur als Ergebnis äußerer Katastrophen wie des Dreißigjährigen Krieges begriffen zu werden pflegte, war in Wahrheit ein fast unmerklicher Zerfall der Grundlagen mittelalterlicher Stadtwirtschaft in sich selber, fast von der Dauer des vorangehenden Aufstiegs und keinesfalls ausschließlich fremden Anstößen zuzuschreiben. Gewiß stellten die Emanzipation der Landwirtschaft, namentlich der adligen, von der städtischen Absatzvermittlung und auf einem andern Blatt auch die allgemeine neuzeitliche Einengung der nordostdeutschen und vornehmlich der märkisch-territorialen Handelsaktivität gewaltige Ströme städte- und gewerbefeindlicher Einflüsse dar. Schon der letzte Vorgang aber wird nicht ganz ohne irgendeine eigene Verschuldung, irgendeinen innern Rückgang in den geschädigten Wirtschaftsorganisationen zu erklären sein. Gleich die ersten städtepolitischen Schritte einer gegen die Stände notdürftig gefestigten Regierung, die Stadtordnungen Joachims I-, bestätigen das durch ihren obersten Gesichtspunkt, die Reform der städtischen Verwaltungskörper. Und da tritt denn ziemlich unzweideutig der hauptträger der Reaktion und Stagnation in den städtischen Verhältnissen heraus. Ls sind (mit Notwendigkeit) die für die Stadtwirtschaft maßgebenden Produktionsgenossenschaften, die Zünfte. Der Grundsatz ihrer Wirksamkeit, die Zufälligkeiten des freien Wettbewerbs durch bewußte Formulierung und Verwirklichung eines objektiven Produktionsideals ausschalten und ersetzen zu wollen, war aus lebendiger Auffassung und Fortbildung in bestenfalls stumpfsinnige, allzuoft unehrliche und gewalttätige Handhabung und Überlieferung abgefallen. Das Angreifbarste der Znnungsverfassungen bildeten aber damals die zahllosen verwickelten Gebots- und Strafbestimmungen, deren besonders pekuniär große Empfindlichkeit die gewerbliche Arbeit so zahlenmäßig als sachlich auch für den völligsten Wechsel der Konjunkturen unbeweglich und unempfindlich feststellte.
Dabei schritt der Form nach der Ausbau des Zunftwesens immer noch fort. Das s6. Jahrhundert brachte eine Znnungsverfassung auch den vielen Nebengewerben, die ein verwöhnterer verbrauch von Metall- und Stoffprodukten aus dem Schoß der primitiven Hausratindustrien abgezweigt hatte, den Grobschmieden, Hufschmieden, Waffenschmieden und Zinngießern, den Hutmachern, Beutlern, Weißgerbern, Riemern und Gürtlern. Was aber der gewerblichen Gesamttätigkeit an neuen Energien dadurch zuwuchs, wurde doch wohl mit der Einschnürung der jungen Glieder und den unvermeidlichen Kompetenzkämpfen der verwandten Zünfte sehr rasch wieder bezahlt. Ähnlich war der Erfolg der großen Extensivbewegung
-) Riedel, Loäex viplomaticus Lranäenburßensis ^ XV 8f., Hansisches Urkundenbuch eä. U. Höhlbanm I Halle 1876 Nr. 5YZ, Hanserezesse l Leipzig 1870 Nr. 22 s.