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Abb. 47. Fries von der Berliner Gerichtslaube.
Aus den „Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins".
weisen (Abb. 49). freilich gehört sie nach den erhaltenen Denkmälern erst dem 15. Jahrhundert an. Dagegen reichen die Reste einzelner hölzerner Kruzifixdarstellungen im Dom zu Brandenburg noch in die romanische Zeit zurück, während die gotischen 5-akraments- bäuschen, zumeist tüchtige Steinmetzarbeiten, erst Ende des 14. Jahrhunderts (Brandenburger Dom) einsetzen und wohl kaum als einheimische Arbeiten aufzufassen sind.
Es unterliegt wohl kaum einem Zweifel, daß diese Zeit der Plastik im allge-
Abb. 48. Fuchspredigt am Dom zu Brandenburg a. d. H.
Aus „Die Kunstdenkmäler der Provinz Brandenburg".