Teil eines Werkes 
Bd. 4 (1916) Die Kultur / von Robert Mielke ...
Entstehung
Seite
262
Einzelbild herunterladen

262

höchster Not der Landsknecht die Rache des Himmels an und ladet sie vor Gottes Stuhl zum Jüngsten Gerichte, in das Tal Josaphat, wo nach einer mißverstandenen Weissagung des Propheten Joel (Kap. 3, Vers I sh) diese letzte große Abrechnung statt­finden soll und wo somit die Tradition die größte Erniedrigung und Erhöhung Lhristi vereinte. Die Strafe des Himmels erreicht aber die Bauern bald: binnen Jahresfrist wird einer vom Blitze erschlagen, der andere beim Gelage getötet, der dritte wegen Diebstahl gehängt, und der vierte erliegt einem qualvollen Lieber. Für die Dramatisierung dieser Geschichte erfand Artiger zunächst die beiden ersten Akte völlig frei. Er gab dem einen Landsknechte, den er bei Lauterbeck vorfand, Hans Huen, einen Genossen, Nickel Ohne- geldt, um in einer leichten und gefälligen Exposition alles Nötige durch Dialoge mitteilen zu können. Kberaus geschickt wird in der ersten Szene das Schicksal der beiden berichtet und des Geldes gedacht, das Hans Huen erbeutet hat,daruon zehr ich ein lange zeit", worauf der Kumpan antwortet:

vnd du sott haben so viel Kronen,

Das wil mir in meinen Lredo nicht."

Sie wollen im Dorfkruge weiter schwatzen, wollen sich dazu einengeratenen" Braten verschaffen.Ein Jung par Hüner weren gut" und beschließen, einem Bauer, Heintz Damerou, die Beute abzujagen. Nickel stellt also seine Netze, während Hans zum Bauer hineingeht, um ihn um eineLandsknechtsgab'" anzusprechen. In der zweiten Szene wird dies vorgeführt ... es kommt zum Streite zwischen Hans und dem geizigen Bauern, der sich auf ein angebliches Gabeverbot der Obrigkeit beruft. Nun hat Nickel nur die Hühner, nicht den Hahn gefangen.O Gott, wie schrey der bösewicht"; dadurch wird der Diebstahl offenbar, und der Bauer hat sogleich die Landsknechte im verdacht: damit ist die geringfügige Schuld motiviert, um deretwillen Hans dann sein Leben lassen muß.

Die nächste Szene gibt ein außerordentlich frisches, anschauliches Bild des Wirtshaus­treibens; Laux Fulbauch der Wirt und Brigitta dieKrügerin", sind knapp und gut charakterisiert ; ihr Mißtrauen gegen die Zahlungsfähigkeit der von vornherein verdäch­tigen Landsknechte entlockt Hans Huen das Geheimnis, daß er Geld besitze und bereitet damit geschickt auf das Folgende vor. Um den Diebstahl zu rächen, ist Heintz Damerou vor den Dorfrichter gegangen und bietet die anderen Bauern des Dorfes, die sich mit Pfeil, Schwert, Knöbelspieß, Hellepart, mit Spießen und Stangen bewaffnen, was Krüger in humorvoller weise schildert. So rückt der Haufe vor das Wirtshaus:

Nun sol er nicht entgehn dem todt,

Die Landsknecht sein!) vns sonst nicht gut!"

Nickel gelingt es zu entkommen, Hans wird gefangen.

Diese fünf Szenen des ersten Aktes sind Krügers freie Erfindung; es gelang ihm, die wenigen Vorgefundenen Motive in Aktion zu verwandeln. Die sechs Szenen des zweiten Aktes bringen als Hauptbestandteil die Gerichtsszene und die mit breiter Pinsel­führung, unter Hervorhebung sämtlicher Details geschilderte Vollstreckung des Urteiles.

Bei der Beratung gibt der Mönch Quirinus, durch das Geld des Landsknechtes geblendet, den Ausschlag; der Mordteufel, Satans Gehilfe, der schon durch die Versammlung der , Bauern im ersten Akte gehuscht war, facht die Meinungen und Leidenschaften; die Ab-