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schiedsrede des Landsknechtes mit der erwähnten Ladung vor das Tribunal Gottes fand Krüger ausführlich bei Lauterbeck und brachte sie nur — mit wörtlichen Reminiszenzen — in Verse. Mt einer reflektierenden Szene zwischen den Wirtsleuten —
„Sie werden's teur bezalen müssen,
Die große Sünd mit hertzleid büßen" —
schließt der Akt. Mas nun folgt, ist die dramatische Ausführung dessen, was die Vorlage folgendermaßen berichtet: Eher das ein Jahr vergangen, sind je vier aus diesem Gericht erbermlich vmbkommen. Der erst ist vom Donner erschlagen (Motiv n). Der ander, als er in eim frölichen Gelag gewesen, ist er mit eim Schwerd erstochen (Motiv b). Der Dritte ist vmb dieberey willen erhenkt (Motiv e). Der vierde hat große marter vnd hitz eines hefftigen Fiebers halben gehabt, darin als er sterben must, gesaget . . . Ich will nit ins Thal Josaphat zu dem Landsknecht (Motiv cl). Diese vier Motive werden verwertet ; das erste (n) ließ sich nicht dramatisieren, der Tod von Kuntz wird daher erzählt, der Leichnam auf die Bühne gebracht und dort begraben; dann ladet Kürgen Taubennest die anderen zum Leichenschmaus, wodurch das Motiv b sehr geschickt eingeführt wird; so wird in die überlieferten Züge ein straffer Zusammenhang gebracht. Als Epilog zwischen den einzelnen Szenen gibt der Mordteufel eine Art Rückblick mit dem moralisierenden Hinweis, daß das alles die Strafen für die Hinrichtung des Landsknechtes seien. Das Totenmahl wird vorgeführt, ein Kartenspiel wird vorgeschlagen und stößt zunächst auf Widerspruch; schließlich spielen die Kumpane doch. Fritz Spüelbacke betrügt, Blasius Bundschauh ersticht ihn in dem Streite, der aus der Entdeckung solches Vergehens entsteht; Blasius „leufft daruon". Die Aurückbleibenden prügeln den Dorfschulzen . . . Mordteufel führt mit anderen Teufeln einen Freudensang aus und beschließt damit den Akt. Der Schulze hat die Bauern beauftragt, nach dem entflohenen Blasius zu fahnden, wodurch die Motive b und e verknüpft werden, da Merten Fressebier lieber den Bürger jDhilargvrus berauben will; freilich wird er dabei gefangen und verhört. Der fünfte Akt bringt im Anfang etliche retardierende Szenen, da wegen des Urteiles in Leipzig angefragt werden muß; es lautet auf Tod durch Erhängen, und wieder ergeht sich Krüger in einer ganz ausführlichen Darstellung des Zeremoniells. Um eine Erzählung des letzten Motivs (ä) zu vermeiden und um Bewegung aus die Bühne zu bringen, läßt Krüger die Bauern um Medikamente für den Schulzen über die Bretter laufen; Taubennest verzweifelt an Gottes Gnade, bis ihn schließlich der Mordteufel und Satan holen und im Verein mit dem Mönche, der zu der Untat am Landsknechte riet, einen Schlußgesang aufsühren, „sie singen, springen, tantzen vnd frolocken vber der schönen beut" ... die demütigen Worte und Versicherungen der Bauern, die gegen die Hinrichtung des schuldlosen Hans huen waren, verklingen in diesem Höllensabbat. Ein Epilog rekapituliert den Inhalt und spricht die leicht faßliche Moral aus.
Aus den Anschauungen der Zeit und den überkommenen Bedingungen der dramatischen Form ist hier zunächst das Eingreifen Satans zu erklären sowie die Personifikation der treibenden Kraft, das Erscheinen des Mordteufels mit einem Gefolge von Helfershelfern. Es bezeichnet vielleicht nicht nur den Standpunkt und die Stimmung Krügers, daß der Rechtsbeistand der Bauern bei diesem ungerecht-blutigen Handel ein Mönch ist, der „den geldlüsternen Bauern vorrechnet, was sie bei dem Morde für sich