den als „Kammerknechte“ unter seinen besonderen Schutz („use lewe camer knechte“).
Es ist anzuerkennen, daß die brandenburgischen Fürsten in ihrem Umgang mit den Juden human verfuhren. Davidsohn stellt fest: „Niemals ist ein Fürst in der Mark der geistige Urheber einer Vertreibung. Wo er dennoch Juden verjagt, tut er es, weil er dem Drängen der Städte und Stände nicht mehr widerstehen kann. Ein rechtlicher Schutz, den man den Juden angedeihen ließ, ging hauptsächlich vom Fürsten aus.“
Unter den Wittelsbachern waren Juden bereits in allen Städten der Mark eingebürgert. Viele hatten eigene Häuser. Straßen und Stadtteile wurden nach ihnen benannt: „Jüden- straße“, „Jüdenhof“. Sie trugen auch bereits deutschklingende Namen; viele der „bescheidenen, geliebten Kammerknechte“ hießen „Meyer“ (aus dem hebräischen „Meir“, „der Leuchtende“).
Als der Markgraf (1334) vorübergehend der Mark fem- blieb, befahl er seinen Beamten wie auch allen seinen Untertanen an, es möge sich in seiner Abwesenheit niemand an seinen „lieben Juden“ in Havelberg, Ameburg, Pritzwalk, Seehausen, Werben und Kyritz vergreifen. War er im Lande, kümmerte er sich um ihr Wohl und Wehe. So gebot er, daß Streitigkeiten, in die sie auf dem Dorfe verwickelt wären, nicht vom Dorfschulzen, sondern vor dem Richter ihrer Heimatstadt geschlichtet würden. Erklärte dieser sich für nicht zuständig, so fällte der Markgraf selber oder sein Kammermeister (der Vogt) den Urteilsspruch. Wenn irgend möglich, erwarb Ludwig die von Agnes und Rudolf an die Stadtmagistrate abgetretenen Rechte wieder zurück. Die ihnen von der markgräflichen Regierung verliehenen Judenrechte bestätigte und erweiterte er. Da er die Juden brauchte, erteilte er Schutzbriefe erst nach genauer Festsetzung der an ihn später zu leistenden Abgaben.