Druckschrift 
Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
35
Einzelbild herunterladen

richten. Innerhalb der gesamten Markgrafschaft ward ihnen Freizügigkeit gewährleistet. Ihren Gläubigern wurde die Be­gleichung der Schulden im Nichtbetreibungsfalle durch Ein­greifen des markgräflichen Vogtes zur Pflicht gemacht (Ver­fügung vom 6. April 1350).

Kurz danach aber beschenkte Markgraf Ludwig II. (der Römer) ein paar seiner Vasallen (Wedel, Uchten- h a g e n und M ö r n e r) mit denVogteien Königsberg i. d. Nm., Soldin, Bärwalde, Schönfließ, Lippehne und Morwin, um sie für mancherlei in seinem Dienst gemachte persönliche Aufwendungen zu entschädigen. Hierbei wurde auch jü­disches Eigentum enteignet. Die Gebrüder von Mörner erhielten in Berlinchen außerdem nicht nur ein ehemals von dem Juden Meyer innegehabtes Haus, sondern auch die Synagoge samt den zu ihr gehörenden Gebäuden (Gemeinde­haus, Schule, Quellbad). In Königsberg i. d. Nm. machte Johann von Wedel (1351) mitseinen Juden kurzen Prozeß: er ließ sie verbrennen und all ihre Habe war sein.

Als Karl IV. (1373) dem letzten Wittelsbacher, Otto dem Faulen, die Mark um 500000 Goldgulden abkaufte, bildete sich endlich ein Zustand der Rechtssicherheit heraus, hörte die Verpfändung von Steuern und Personen auf. Wo sich ein Zurückerwerben landesherrlicher Rechte aus finan­ziellen Gründen nicht ermöglichen ließ, bestätigte der Kaiser die Privilegien der Städte, doch war er schlau genug, z. B. in Reppen, den abgetretenen Judenzoll nur auf die Personen zu beschränken; die Steuern auf Waren steckte er selber ein. In seinem Rechnungsbuch (Landbuch) wird die Ge­samtsumme der von den Juden eingehenden Steuern mit 500 Schock (Pfennigen) angegeben.

Die so verheißungsvoll begonnene Epoche einer gewissen friedlichen Entwicklung deren die märkische Judenheit namentlich in kultureller Hinsicht dringend bedurfte fand bereits nach fünf Jahren mit dem Tode des Kaisers (1378)

35