Druckschrift 
Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
38
Einzelbild herunterladen

Gewerbe, die ihnen in der einen Stadt verboten waren, er­laubte ihnen die andere.

Dieser Rechtsunsicherheit machte ein bedeutendes politisches Ereignis in Deutschland im ausgehenden Mittel- alter ein Ende: die Belehnung des Hohenzollern Fried­rich, Burggrafen von Nürnberg, mit Kurbrandenburg durch den böhmischen Luxemburger Sigismund (1415). An diesen war sie nach Jobst von Mährens Tode zurück­gefallen.

Wenn auch der neue Landesherr sich nur selten in der Mark blicken ließ, so hat er doch, wie den vom Junkertum gequälten Märkern, so auch den Juden seiner Lande zu ihrem Rechte verholfen. Den Stadtbehörden schärfte er (1420) ein, die Juden vor ungerechterzusprache zu schützen, ihnen an den Stadttoren nicht mehr Zollgebühren als den Christen, also keinenLeibzoll abzuverlangen.

Sein Nachfolger, Kurfürst Friedrich II., derEisen­zahn, war vernünftig genug, die Juden angesichts ihrer großen Armut nicht zu besteuern. Niemand durfte fürder­hin von ihnen eineUnpflicht, d. h. Steuer, verlangen von den Zahlungen an ihn selber (czu unseren sachen) entband sie der Kurfürst freilich nicht! Dagegen wachte er über genaue Zinsbezahlung an die Juden, zumal im Todes­fälle des Gläubigers an dessen Erben.

Trotzdem suchten auch die Städte aus den Juden Ab­gaben jeder Art herauszupressen. So sollte in der Neustadt Brandenburg ein Jude, mit Namen Meyer, für die Stadt einen im städtischen Marstallredeliken hengest halten und für seinen Unterhalt 7 Wispel Hafer heranschaffen. Die Pritzwalker Juden mußten der Stadt für die Beerdigung eines einheimischen Juden auf dem jüdischen Friedhof einen hal­ben Vierling, bei einem auswärtigen Glaubensgenossen einen ganzen Vierling entrichten; ebenso viel bei einer Brith Milah. Bei einer jüdischen Hochzeit waren ein Viertel Witt-

38