stocker Bier, ein Viertel Rind und zwei fette Gänse an den Magistrat abzuliefern.
Bei einer Neuwahl des Spandauer Magistrats mußten die Juden 1442 sogar die Hälfte des bei der Feier vertilgten Bieres bezahlen.
Daß die Berliner Juden ihre Toten in Spandau beerdigen mußten, bedeutete für den dortigen Rat eine gute Einnahmequelle: 1436 gingen von den Spandauer Juden 20 Pfenninge, von den Berlinern dagegen ein Schock Groschen Begräbnisgelder ein.
Man sieht: trotz der kurfürstlichen Verbote Steuern über Steuern! Um wenigstens das nackte Leben zu fristen, blieben die märkischen Juden im Lande, wußten sie doch sehr wohl, daß anderwärts die Lebensbedingungen für sie weit schlechter waren als hier in der Mark Brandenburg.
Während in Süd- und Westdeutschland Juden vom Betreten vieler Orte durch ekelhafte Bilder, meist durch das Bild einer Sau, abgeschreckt werden sollten, hören wir aus der Mark nie etwas von derartigen Geschmacklosigkeiten. Ebenso wenig von der Einpferchung der Juden in ein Ghetto. Auch Zwangstaufen waren hier nicht üblich, wie in Franken und am Rhein. Seit den Tagen Ludwigs des Bayern waren Markgrafen, Kurfürsten und Könige ehrlich genug, wenigstens nicht unter dem Deckmantel des Glaubenseifers ihre Kassen zu füllen.
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