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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
197
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er sich vom Oberlandesrabbiner und seinem Beth-Din Dis­pens. Entgegenkommend erklärten die Herren:Dina de-mal- chuta dina (Das Staatsgesetz ist Religionsgesetz). Am Berliner Tor in Potsdam fragt die Schildwache:Jude, wo will Er hin? Ein junger Offizier kommt aus der Wacht- stube. Mendelssohn legt ihm die Einladung vor. Der Leut­nant liest darin das Wortberühmt. Darum fragt er: Worin ist Er denn berühmt? Mendelssohn:Ich spiele aus der Tasche. Der Offizier:So, dann gehe Er in Gottes Namen! Der Philosoph wird ins Audienzzimmer geführt. Dort findet er den König mit dem Gesandten. Der König (zu Fritzsch):Eh bien, mon cher Fritzsch, hier haben Sie Ihren Freund!

Ob sich der König mit Mendelssohn unterhalten hat, ist nicht bekannt.

Der weltberühmte Gelehrte besaß in Berlin kein Wohn­recht, denn er war kein Schutzjude. Er war als Bedienter der Frau Bernard eingetragen! Sie hatte ihn nach dem Tode ihres Mannes als Teilhaber in ihr Geschäft aufgenommen. Wenn sie ihn entläßt, und er keinen anderen Schutzjuden findet, der ihn alsBedienten einstellt, kann ihn die Po­lizei auf Verlangen der Gemeinde sofort ausweisen. Das wäre für Mendelssohn ein harter Schlag gewesen, denn er hatte sich inzwischen verheiratet.

Marquis dArgens, ein Mitglied der königlichen Tafel­runde, findet eine solche Rechtlosigkeit mehr als demütigend.

Mendelssohn:Sokrates bewies es einst seinem Freunde Kriton, daß der Weise schuldig sei, zu sterben, wenn es das Staatsgesetz gebiete. Ich muß also die Gesetze des Staates, worin ich lebe, noch für milde halten, daß sie mich nur aus- treiben, falls mich in Ermangelung eines anderen Schutz­juden nicht einer von den Trödeljuden in der Reetzen­gasse für seinen Diener erklären will.