nach doch nicht zu tun.“ Der König: „Mendelssohn hat das Privilegium längst erhalten.“ Der Marquis: „Bedaure, nein.“
Der Verbleib des Gesuches und der Antwort blieb unbekannt. Vielleicht war beides in ein falsches Aktenbündel geraten; vielleicht hat es ein übelwollender Kanzleibeamter anderweitig verschwinden lassen.
Auf Ersuchen des Marquis wiederholte Mendelssohn sein Bittschreiben, dem d’Argens (in französischer Sprache) den Zusatz beifügte: „Ein nicht sehr katholischer Philosoph bittet einen nicht sehr protestantischen Philosophen, einem nicht sehr jüdischen Philosophen das Schutzprivilegium zu geben. Es ist soviel Philosophie dabei, daß es die Vernunft gewißlich billigt.“
Unterm 26. Oktober 1763 ward die Urkunde ausgefertigt. Das Schutzgeld wurde Mendelssohn erlassen.
Bald darauf ließ ihm der König den Vorschlag machen, er möge in Potsdam eine Seidenmanufaktur errichten; 20000 Taler wolle er ihm hierzu vorstrecken. Mendelssohn: „Von Jugend auf habe ich im Hause des Schutzjuden Isaak Bernard gelebt. Ich kann mich daher nicht entschließen, es zu verlassen. Außerdem hat mein Chef Bernard in Potsdam bereits eine solche Fabrik angelegt. Ich würde also sehr leicht mit ihm in Kollision geraten.“
Wenn Marquis d’Argens seinen jüdischen Freund einen „nicht sehr jüdischen Philosophen“ nennt, so leitet er diese Kennzeichnung aus der Hochachtung her, mit welcher dieser dem Theologen Lavater aus Zürich gegenüber von dem Stifter des Christentums gesprochen hat (mit der Einschränkung, „insofern dieser nicht die Anbetung Gottes für sich in Anspruch genommen hat“). Vielleicht auch aus der nebensächlichen Rolle, die das Judentum in den Schriften aus Mendelssohns Frühzeit spielt. Nicht Maimonides und Spinoza allein, auch nicht die großen Talmud-Chachamim waren die Wegbereiter seiner philosophischen Entwicklung,