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überhaupt Kenntnis von seinem Buche hatte und ihn nicht als Chewropräsidenten, sondern als Autor feines Buches anredete.
„Das ist etwas ganz anderes - ich hatte schon mehr als das viermalige Bar Mtzwo-Alter, als ich in die Chewro ausgenommen wurde. Aber du bist doch heute noch nicht einmal zu den Mizwos verpflichtet?"
Der Knabe sah den Sprecher einen Augenblick groß an, dann entgegnete er: „Ich wäre nicht verpflichtet? Ist es nicht Pflicht des Vaters, sein Kind, auch wenn es noch nicht das Bar-Mtzwo-Alter erreicht hat, zur Erfüllung aller Mizwos (Pflichten) anzuhalten? Und hält mein Vater mich nicht zu allen Pflichten an, zu Zizis, zu Lulof, zu Mazzo und wie sie alle heißen?"
„Aber in der Thora heißt es doch: Mann oder Frau, die sich eine von den menschlichen Vergehungen zu Schulden kommen lassen^ du mußt also erst Mann werden, das heißt zum wenigsten dreizehn Jahre alt sein."
„Von der Thora mag diese Pflicht allerdings nicht geboten sein, aber von den Weisen ist sie es jedenfalls. Sagt nicht der Weiseste der Weisen: ,Gewöhne den Knaben für seinen künftigen Lebenswegs und wird daraus nicht die Pflicht für die Eltern abgeleitet, auch ihre noch nicht erwachsenen Kinder zur Uebuno von Thora und Mizwos anzuhalten?"
„Du bist jedenfalls nicht verpflichtet, es kann