bungen auch nach dem Tode des Gaon fortgesetzt und ihn als einen Mann bezeichnet, der seinesgleichen nicht zurückgclaffen habe, besten Andenken niemand durch ein kränkendes Wort verunglimpfen dürfe. Zu dieser Höhe der Selbstverleugnung konnten sich seine Anhänger nicht erheben und wenigstens ein Teil derselben leistete dem Führer in diesem Punkte nicht Folge. Schon bei dem Begräbnis sollen während der Trauerreden einzelne mit Namen genannte Wilnaer Chassidim ihrer Freude über den Tod ihres gefährlichsten Feindes geäußert haben. Ja, sie feierten den Heimgang des Großen durch ein Bankett und riefen dadurch eine Verbitterung hervor, die keine Schranken mehr kannte und überaus verhängnisvolle Folgen hatte. Die Verfolger der Chassidim griffen jetzt zu anderen Mitteln, die bei Lebzeiten des Gaon unmöglich gewesen wären, da er ihrer Anwendung sicher mit der ganzen Autorität seiner Persönlichkeit entgegen getreten wäre. Mit Bann und Achterklärung war den Chassidim nicht beizukommen, das hatte die bisherige Erfahrung zur Genüge bewiesen. Seit der Einverleibung Polens war auch durch russisches Staatsgesetz die Verhängung jedes Kirchenbannes untersagt. Die Gemeinde Wilna setzte eine aus fünf Mitgliedern bestehende Kommission ein, die mit unbeschränkter Vollmacht ausgestattct wurde, den Kampf gegen die Chassidim aufzunehmen. Die Gemetndekaffe stand für diesen Zweck zur freien Verfügung der Kommission, die aus drei Gemeindevorstehern
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Der Raw : kulturhistorische Erzählung / von Judäus
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55
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