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Der Raw : kulturhistorische Erzählung / von Judäus
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Letter der jüdischen Gemeinden das Recht, Richter aus ihrer Mitte zu wählen, welche über alle das Niederlaffungsrecht regelnde Bestimmungen zu entscheiden hatten. Dieser Leitung unterstanden: die ganze Verwaltung in religiösen Angelegen­heiten, die Verwaltung der Chewrot, das Wohl­tätigkeitswesen, die Veranlagung und Eintreibung der jüdischen Steuern, die ganze Handhabung des Zivilrechtes, ebenso Trauungen und Eheschei­dungen. Dies alles lag ausschließlich in den Händen des Rabbiners und des Gemeindevor­standes. Der Rabbiner wachte über die Thora und die ihr gebührende Ehre, sowie über die Rechtspflege, während den Vorstehern alle Gemetndeangelegenheiten zur Erledigung über­geben waren.

Man kann sich nun denken, wie in dieseni Kampfe die Gegner der Chassidiin alle diese Machtmittel verwerteten und wie die letzteren wiederum alles aufboten, demKahal" seine Befugnisse zu entziehen. Dies gelang ihnen in der Tat zunächst in Minsk und dann auch in Wilna. Empört wegen dieses Erfolges scheuten nun die Gegner vor keinem Mittel zurück und griffen zur Verleumdung und zur Denunziation bet den Staatsbehörden. Die erste Anzeige er­folgte im Jahre 1798, bald nach dem Tode des Gaon, und war von einem der angesehensten Gemetndebevollmächtigten von Wilna unter­zeichnet.

Der gefährliche Charakter dieser Denunziation bestand darin, daß man den Chassidismus nicht