VII
gegenüber: er vermöge wohl zu begreifen, daß eine republikaniſche Verfaſſung ein Land glücklich machen könnte, nimmer aber ließe ſich das denken bei einer Conſtitution; ich meine aber doch, daß auch ein conſtitutioneller Staat glücklich ſein kann, ſobald nur Licht und Schatten zwiſchen den zwei Gewalten richtig vertheilt iſt und der Landesherr diejenige Machtfülle beibehält, die ihm nach dem Willen
Gottes zuſteht.— Die Verfaſſung hätte uns aber kommen müſſen aus freier Entſchließung unſeres Königs! Erſt hätte der künſtlich ins Werk geſetzte Aufruhr ernſt und blutig
niedergeſchlagen werden müſſen! Daß letztes nun aber nicht geſchah, vielmehr das kampfbereite, überall ſiegreich ge
weſene Militär, das nur nöthig gehabt hätte, zu einem letzten entſcheidenden Schlage auszuholen, um das kämpfende Geſindel völlig zu vernichten, das Feld räumen mußte— dieſe Umſtände find es vorzugsweiſe, die das Herz jedes
Patrioten bei der Wiederkehr der Märztage ſchmerzlich be
wegen. Ich für meine Perſon werde jenes unheilvolle Ereigniß, nämlich die Zurückziehung des Militärs, wodurch ſogar das Leben unſeres geliebten Königs Friedrich Wilhelm IV. in die augenſcheinlichſte Gefahr gerieth, die geſammte Monarchie aber in ein wüſtes Chaos verſetzt wurde, verwünſchen, ſo lange ich meine Lippen zu öffnen vermag!—
Unter allen Begebenheiten von hervorragender Bedeutung, die ſich während der letzten fünfzig Jahre unſeres Säkulums theils im Staatsleben, theils in meinem eigenen wechſel