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Beſitz einer anderen Abſchrift gelangt war, dieſe Rückſicht nicht nehmen zu ſollen und ſchritt ſeinerſeits zur Veröffentlichung in der„Kölniſchen Zeitung.“
Die„Norddeutſche Allgemeine Zeitung“ wird nun hoffentlich Veranlaſſung nehmen, die Unrichtigkeit der übermüthigen Abfertigung einzugeſtehen, welche ſie dem OberForſtmeiſter v. Bodelſchwingh zu theil werden ließ, als derſelbe das Andenken ſeines Vaters gegen irrige Aeußerungen des Herrn Reichskanzlers in Schutz nahm. Wie unſchuldig der Miniſter v. Bodelſchwingh an dem Erlaß der Proklamation„An meine lieben Berliner“, und noch viel mehr an dem Befehl der gänzlichen Zurückziehung der Truppen geweſen,— dieſer Befehl war übrigens durch den Inhalt der Proklamation gar nicht gerechtfertigt— liegt klar zu Tage. Das Verhalten des Miniſters v. Bodelſchwingh in der ganzen Zeit iſt ein ſo weiſes und feſtes, ſo von den edelſten Motiven eingegebenes, daß ein preußiſches Herz nur mit inniger Hochachtung und tragiſchem Mitgefühl auf den in„tollem“ Getriebe verbrauchten und anſcheinend geſcheiterten Mann hinblicken kann. Seine Perſon war ihm ſelbſt und iſt uns Nebenſache, aber die geſchichtliche Wahrheit erfordert es, auch ſeiner Perſon Gerechtigkeit widerfahren zu laſſen. Wer für den verhängnißvollen Befehl, die Truppen auch aus dem Schloß zurückzuziehen, verantwortlich iſt, wird vielleicht niemals aufgeklärt werden. Auch der im Bodelſchwinghſchen Schreiben nicht genannte Herr, welcher in der Nacht vom 18. zum 19. den König beredete, durch Entgegenkommen gegen die Bürger den Kampf zu beendigen 20.— es war G. v. Vincke—, kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Die Prokla