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als ein evidenter Beweis für die Richtigkeit meiner Behauptung, daß nämlich faſt ausſchließlich die niedere Volksklaſſe am Straßenkampf betheiligt geweſen iſt, betrachtet werden. Ich zählte bei der Beerdigung der gebliebenen Aufſtändiſchen am 22. März etwa 270 Särge; jeder Abtheilung von 50„ſchwarzen“ Särgen, in denen„männliche“ Leichname ruhten, hatte man einen„gelben“ Sarg beigegeben, in welchem eine jener„weiblichen“ Perſonen ſchlummerten, die ihre Neugier mit dem Verluſt des Lebens hatten büßen müſſen. Durch meine Zählung ſoll aber keineswegs die wirkliche Anzahl der Gebliebenen feſtgeſtellt ſein; einige der letzten ſind abgeſondert beerdigt worden, viele Verwundete nachträglich geſtorben, alſo auch nicht am 22. März zur Beerdigung gelangt. Ich wollte nur conſtatiren, daß das Reſultat meiner Zählung ziemlich genau übereinſtimmte mit der erwähnten Todtenliſte. In jener Todtenliſte aber fanden ſich, abgeſehen von den wenigen zufälliger Weiſe ums Leben gekommenen Frauen und Mädchen, ſo weit mir noch erinnerlich iſt, nur zwei Perſonen verzeichnet, die nicht dem Handwerker- oder Arbeiterſtand angehörten, von denen aber der eine, Referendar v. Holtzendorff, wie ich beſtimmt weiß, auch nicht zu den Aufſtändiſchen gezählt werden darf, während bei dem andern, v. Lenzki oder Lentzky?, irre ich nicht ebenfalls Juriſt, nur durch feinen polnisch klingenden Namen die Annahme zuläſſig erſcheint, als wäre er an dem Aufſtande thätig betheiligt geweſen. Die Forſchungen, die ich über ihn anſtellte, ſind erfolglos geblieben, während in Betreff des Referendars v. Holtzendorff nie ein Zweifel beſtanden hat. Zur Tröſtung, nöthigenfalls zum Beiſtand, zu der ihm verwandten Familie, Gym