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Prenzlau(Geſchicht e). 145
in folgender Rangordnung ihre Stimmen ab: Brandenburg, Berlin, Kölln, Stendal, Prenzlau.
Kirchliche Stiftungen und Reformation.
Das ganze 14. und 15. Jahrhundert hindurch bis kurz vor der Reformation wurden häufig, zumeiſt von Innungen und Zuͤnften, Altaͤre geſtiftet, ſo z. B. 1353 in der Jakobikirche, 1354 und 1356 in der Marienkirche, 1364 in der Johanniskapelle, 1373 im Heiligen— Geiſt⸗-Hoſpital, 1403 der Marienaltar in der Nikolaikirche. Vikare verſahen an ihnen den Gottesdienſt, und hier verſammelten ſich die Bruderſchaften an hohen Feſttagen zu kirchlichen Feiern. Außerdem gab es noch eine Menge anderer geiſtlicher Stiftungen: die Hoſpitaͤler zum Hl. Geiſt, St. Georg, St. Gertrud, ein Elendenhaus, Dominikaner— und Franziskaner⸗Kloͤſter, das Jungfrauenkloſter auf der Neuſtadt und zu alledem noch ein Kalandhaus, wo manche Landgeiſtliche, die der Langeweile des laͤndlichen Lebens entgehen wollten, Unterſchlupf fanden.— Die engſte Verbindung beſtand zwiſchen Kirche und Schule. Dies geht unter anderem daraus hervor, daß am 24. Februar 1528 die Ratmannen den Biſchof Erasmus von Kamin zu beſtaͤtigen baten, daß ein Lehn in der Nikolaikirche mit dem Rektorat der Stadtſchule verbunden wuͤrde.— Solange Kurfuͤrſt Joachim J. regierte, konnten die das Evangelium predigenden„Neuerer“ nicht aufkommen, daher mußten Herrmann Reich, ehedem„Pfaffe an St. Marien“, ſowie der lutheriſche Prediger Jakob Beggerow das Feld raͤumen. Doch nach Joachims Tode 1535 wurde Beggerow zuruͤckberufen. Die Reformation hielt allgemach ihren Einzug. Der Rat ging dazu uͤber, die geiſtlichen Stiftungen zu weltlichen Zwecken zu verwenden. So erlangte er 1539 die Beſtaͤtigung beim Biſchof Erasmus dafuͤr, daß die Einkuͤnfte einer Lehnsſtiftung in der Marienkirche zur Aufbeſſerung des Gehaltes des Syndikus verwendet wurden.
Schon 1536 ließ Kurfuͤrſt Joachim II. im Hinblick auf zukuͤnftige Beſchlagnahmung ein Inventar der Kleinodien in den kirchlichen Gebäuden von Prenzlau aufnehmen. Die Stiftungen wurden von 1539 an zumeiſt eingezogen. In jeder Kirche, ſo beſtimmte der kurfuͤrſtliche Viſitator, ſollte ein gut verwahrter Kaſten angeſchafft werden, um alle Kircheneinkuͤnfte zur Beſoldung der Prediger und Schullehrer darin zu ſammeln. Genaue Verzeichniſſe uͤber die dieſem Kaſten zugeteilten geiſtlichen Stiftungen wurden verfertigt. Bei der erſten Viſitation 1543 wurde Beggerow zum Oberpfarrer an St. Marien beſtellt. Manche katholiſchen Gebraͤuche blieben vorerſt noch beſtehen, denn die niedere Geiſtlichkeit erhielt die Anweiſung, in Chorroͤcken beim Gottesdienſt zu aſſiſtieren und die Hälfte des Amts zu fingen. Die Aſyle für Ausſaͤtzige oder altersſchwache Leute erfuhren dadurch eine finanzielle Staͤrkung, daß das Schwarze Kloſter zu einem ſtaͤdtiſchen, noch heute beſtehenden Hoſpital umgewandelt wurde. Das Graue Kloſter dagegen verlieh Kurfuͤrſt Joachim II. ſeinem Lehnmann Zacharias v. Gruͤneberg und das Sabinenkloſter als Ritterlehen dem Grafen von Hohenſtein⸗Schwedt. Hieraus entwickelten ſich mancherlei Argerniſſe; denn, wie oben(S. 140) erwähnt, hatte das Sabinenkloſter das Patronat über die Pfarrkirche gehabt, der Graf legte aber auf deſſen Ausuͤbung ſo wenig Wert, daß der Rat, der Gepflogenheit der Zeit entſprechend, das
Kunſtdenkm. d. Prov. Brdbg. III. 1. Prenzlau. 10