Es ſoll und will auch Arrendator die Gebäude in Würde halten, dem Pfarver, dem Küſter, Hirten und Schmied ihr Lohn.... zahlen, die Hölzung weiter nicht, denn zu feiner Notdurft gebrauchen....
Von den Seen und Fiſchereien ſoll Arvendator zween als den Prenden und Mittelprenden vor feine Haushaltung gebrauchen, ſolche mit kleinem Zeuge laſſen fiſchen, jedoch in der Laichzeit ſchonen und gar mit keinem Garne oder Zehſe noch Buro darauf ziehen....
Finklers Wieſe bei Ruhlsdorf und die Wieſen, ſo Ihre Exzellenz vor Neuſtadt(— Eberswalde) verkauft, ſoll zwar Arrendator auf ſeine Koſten durch die Untertanen und ſeine Leute mähen, das Heu zuſammen bringen und in Haufen wohl einſetzen laſſen, welches hernacher der Herr Generalfeldmarſchall vor ſeine Pferde zu gebrauchen, will wegführen laſſen.
Die Dienſte betr. iſt verwilliget und abgeredet, daß, wenn Ihre Exzellenz zu Vollführung ihres angefangenen Baues(gemeint iſt der Schloßbau in Tramp) etliche Fuhren.... gebrauchen müßte, ſoll Arrendator zwar ſolche jedesmal durch die Untertanen beſtellen,..... jedoch vor eines Tages Dienſt mit Pferden 2 Gr. und vor einen Hand- und Fußdienſt auch 2 Gr.... von den Arrendegeldern defalciren. Im Augſtquartal aber ſoll er 5 Gr. abzuziehen befugt ſein.
Weil auch viel Hopfſtühlrn zu Lanke von neuem angeleget werden, als ſoll der Zuwachs von dieſen dem Generalfeldmarſchall verbleiben.
Vom jährlichen Zuwachs in den Schäfereien an Lämmern bleibet Ihre Exzellenz der halbe Teil.... ingleichen vom Rindvieh an Kälbern... Auf der Schweinezucht wird keine Abnutzung angerechnet....
Sollte auch das Gewäſſer ſich mehren, daß die Schneidemühle zu Lanke nützlich gebraucht werden könnte, ſoll Arrendator dieſelbe warten.
Was ſchließlich die Jagden auf den Gütern anlangen tut, davon ſoll Arrendator nur die zu Trampe vor ſich behalten und gebrauchen und das Weidwerk in der Haushaltung verſpeiſen, die anderen Güter aber bleiben Ihro Exzellenz...... Und ſoll auch auf dem großen und kleinen Werder der Liepnitz, Ihro Exzellenz ſeind in oder außer Landes, durch