allem Vieh dem Gute Trampe in der ganzen Bieſenthal'ſchen Forſt ungeſtört und ungehindert.“ Jedoch geſchah mit dem Dorfe Sommer felde, dem bis jetzt die Hütung auch in den nunmehr Trampiſchen 900 Morgen Wald zuſtand, ein Ausgleich dahin, daß Trampe, von jetzt ab nur noch bis zu dem durch die Leuenberg'ſchen Wieſen gehenden Fließ ſeinen Hütungsbezirk ausdehnen durfte, während das jenſeitige Stück die ſogenannte Bieſenthal ſche Hinterheide, den Sommerfeldern zur alleinigen Hütung überlaſſen wurde. Hinzu kamen 1807 noch 175 Morgen der Heide Karutz, die Graf v. d. Schulen: burg als Abfindung erhielt für das Recht der Hütungs⸗, Raff⸗ und Leſeholzgerechtigkeit, die er in der zu Hohenfinow gehörigen Karutzheide beſaß.
Hinſichtlich der Ja gdverhältni ſſe findet ſich im Erbregiſter von 1739 folgende Notiz:„In der Tramper Heide iſt zwar kein ſonderlicher Wildſtand. Aber wegen der benachbarten Bieſenthal'ſchen und Krugiſchen Heiden ein guter Wechſel, daher denn jährlich einige Hirſche, Rehe und Schweine geſchoſſen und der Herrſchaft eingeliefert werden. Was hiernächſt an Haſen, Füchſen, Enten, allerhand wilden Tauben, Rebhühnern, Holz⸗ und anderen Schneppen und aus denen Dohnen— ſtrichen von Krammetsvögeln jährlich geſchoſſen und ge— fangen wird, iſt ebenfalls ſehr einträglich.“— Die Erwähnung des Flurnamens Bä re nkute deutet darauf hin, daß auch dieſes Wild einſtmals in Trampes Wäldern vorkam.
7. Das Dorf
Dorf Trampe wurde 1375, wie das Caroliniſche Land— buch nachweiſt, von 20 Koſſãäten bewohnt. Vorhanden waren neben dem Krug noch zwei Mühlen, deren eine aber als ganz verfallen angegeben wird. Die Anzahl der Koſſäten hat ſtets geſchwankt. Von 16(im Jahr 1451) ging ſie dann, durch die Einwirkung des 30 jährigen Krieges, auf 9 herunter, hoh ſich aber im 18. Jahrhundert wieder auf 12. Die Zahl der Bauern, die im frühen Mittelalter nicht angegeben wird, betrug 1678 11, war bis 1786 aber wieder bis auf 6 geſunken. Freilich waren inzwiſchen Büdner und Einlieger angeſetzt worden, ſo daß ſich eine ſteigende Entwickelung der Dorfgemeinde erkennen läßt.— Die Reihenfolge der
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