betrifft ſo bekommt der Schmied von dem hochgräflichen Hofe vor das Pflugzeug, wozu die eiſernen Eggen mitgerechnet, von der Herrſchaſt Eiſen zu machen, jährlich 12 Sch. Roggen. Die ſchwartze Arbeit aber, als Wagenzeug und Pferde zu beſchlagen und dergleichen mehr, wird ihm nach dem bisherigen und billigen Preis mit Gelde bezahlet.
Wegen der Einwohner im Dorfe iſt übrigens ausge: machet, daß von jeder Hufe im Bauerfelde 1 Scheffel Roggen rein Korn, ſo gut ſie ſelbigen haben, dem Schmied gegeben werden ſoll. Dafür muß der Schmied den Bauern ihre Pflüge, ſowohl was unter als ober der Erden gehet, wie auch die eiſernen Eggen im Stande, und jedem Bauern ein Paar Pferde in dem Hufbeſchlag freihalten. Jedoch iſt nur darunter ſeine Arbeit zu verſtehen. Das Eiſen aber müſſen die Bauern dazu anſchaffen. Mit denen Coſſäten bleibet es indeſſen im vorigen Stande, dergeſtalt, daß ſie jeder von der einen Hufe im Bauernfelde und von ihrem Coſſätenacker in allem 1 Scheffel gleichfalls reinen Roggen, wie ſie ſolchen auf ihrem Acker gewonnen, dem Schmied geben. Davor machet derſelbe ihnen an ihren Pflügen das Eiſenwerk, was unter der Erde gehet, ohne Entgeld. Was aber über der Erde iſt und andere Schmiedearbeit, wird mit dem gebräuchlichen ſogen. Pfenniglohn beſonders bezahlt. Dabeit hat ſich der Schmied die freien Kohlenfuhren ausbedungen, und der Gemeinde dagegen jährlich 1 Tonne Bier oder Geld davon zu geben verſprochen.“ Die Schmiede konnte nur mit Einwilligung der Herrſchaft weiter verkauft werden.— Der Schmied Johann Tiecke war 1710 angezogen und dem Schmiedegewerk zu Eberswalde angeſchloſſen. Die Schmiede war 1683 erbaut worden und eine Aktennotiz aus dem Jahre 1710 meldet über die„Schuldigkeit“ des Schmiedes:„Er muß geben von der Hälfte des wüſten Hofes— die andere Hälfte hat der Krüger inne— 18 Groſchen an Geld, 1 Gans, 1 Huhn an die Herrſchaft, 3 Rtlr. Contribution, 1 Tonne Bier der Gemeinde, 18 Groſchen Schoß nach Wriezen. Was des Schmieds Haus und Schmiede angeht, ſo iſt die Ge—meinde ſchuldig, dieſelben in baulichen Würden zu erhalten— was durch den oben geſchilderten Erbverkauf von 1721 geändert wurde. Nach dem Reviſionsprotokoll von 1735 war in Trampe ſtets ein Wohnſchmied(im
28