Druckschrift 
6 Höhendörfer im Kreise Oberbarnim : zur Heimatgeschichte von Trampe, Klobbicke, Tuchen, Heckelberg, Freudenberg, Beiersdorf / Im Auftrage des Kreisausschusses des Kreises Oberbarnim bearbeitet von Rudolf Schmidt, Eberswalde
Seite
29
Einzelbild herunterladen

Gegenſatz zu den im Barnim häufigen Laufſchmieden), der berechtigt war, Vieh zu halten.

Zur Schmiede gehörte in den älteren Zeiten die erſt der Kirche zugehörige ſogen. Schorfwieſe(Schärfwieſe), die der Schmied nutzte als Entgeld für das Schärfen der Pflüge. 1816 kam der größere Teil dieſer Wieſe durch Landaustauſch in den Beſitz der Bauerngemeinde. 1877 wurde das ſogen. Schärfkorn vom Dominium mit 250 Mark abgelöſt. 1860 wurde zum Aufbau einer Schmiede außerhalb des Dorfes, an der Falkenberger Straße, eine Stelle von 1 Morgen 36 Quadratruten aus­gewieſen.

1708 wird auf einerwüſten Bauernſtelle, die zwiſchen dem Kantor und dem Koſſäten H. Sydow lag, ein Tiſchler, Meiſter Martin Brendicke, angeſetzt, wofür derſelbe zunächſt12 Thaler Grundgeld an guter gangbarer Landesmünze erlegte, worauf er aus eigenen Mitteln das Anweſen aufrichtete. An Jahresabgaben hatte eran die gnädige Herrſchaft allemal 5 Taler, eine Gans und ein Huhn zu entrichten.

Im gleichen Jahre wurde auf einerwüſten Koſ­ſätenſtelle zwiſchen dem Leine weber Zehe und dem Koſſäten Arentrop der Schneidermeiſter Daniel Mäuſeler angeſetzt. Ihm wurden die gleichen Abgaben auferlegt wie dem mit ihm zuſammen angekommenen Tiſchler. Es wurde ihm auch die Erlaubnis zum weide­freien Halten von 3 Stück Rindvieh erteilt.

1700 wurde der Garnwebermeiſter Chriſtoph Iger,der als Altmeiſter von Bieſenthal nach Trampe gezogen war, im herrſchaftlichen Familienhauſe ange­ſetzt.Er hat 5 Taler an Gelde, 1 Gans, 1 Huhn an die Herrſchaft zu geben. Dafür hat er noch einen halben Achterhof. Ihm folgte 1726 der Garnweber Jacob Schenck, dem das kurze Zeit vorher erbaute Familienhaus zur Hälfte für den Preis von 16 Talernerb⸗ und eigen­tümlich abgetreten wurde. Für dieſes Anweſen, zu dem auch ein halber Achtexhof gehörte, hatte Schenck zu Michaelis jeden Jahres ebenfalls 5 Taler Erb⸗ und Grundzins zu zahlen, ſowie zu Martini je eine Gans und Huhn in Natura zu entrichten.Uebrigens iſt er von denen ordinären allgemeinen Auflagen, als Contribution, Schoß, Einquartierung und dergleichen frei, und genießt diejenige Freiheit, wie die anderen allhier in Trampe

29