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6 Höhendörfer im Kreise Oberbarnim : zur Heimatgeschichte von Trampe, Klobbicke, Tuchen, Heckelberg, Freudenberg, Beiersdorf / Im Auftrage des Kreisausschusses des Kreises Oberbarnim bearbeitet von Rudolf Schmidt, Eberswalde
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Die Behütung der der Herrſchaft gehörigen und unter ihren Wieſen belegenen ſogen. Rähnen⸗Wieſe behält ſich die Gemeinde für die Zeit der Heuernte vor.

Die Herrſchaft überläßt der Gemeinde in der Heide ein Hütungsrevier von 500 Morgen, das mit Zug: vieh und Kühen behütet werden darf.

Die Herrſchaft behält ſich die Schafhütung auf den Untertanen-Aeckern vom 1. Oktober bis 1. März jed. Jahres vor. Die Gemeinde geſtattet die Behütung des Sommerfeldes auch nach dem 1. März bis 20. April; ferner auch vor dem 15. Oktober die Behütung der Winte rungsſtoppeln. Ausgeſchloſſen ſind jedoch

im Klobbickeſchen Felde die Niederung auf den Rübenenden an des Predigers Achterhof, die große und kleine Pechlake, die Niederungen im Bullenwinkel und am Burggraben;

im Stegefelde die ſämtl. Lücher auf den Hufen, der Karuths auf den 6-Hufen, die beiden Lücher auf den 6⸗Ruthen, die breite Wieſe auf den 6⸗Ruthen, die beiden Lücher auf den 4-Ruthen, die 3 Lücher auf den Rübenenden, das Luch an den Kammenden, Gänſemathen und Weideenden;

im Krugeſchen Felde der Mittelbuſch, das breite Luch, die Meeſchkuthen, das Gersdorfer Fenn, die Springberge, die Wieſen auf dem Werder.

Die Herrſchaft übernimmt die Unterhaltung der Wege. Wegen der Triften bleibt es bei der bisherigen Ver: faſſung.

Das Hirtenhaus überläßt die Herrſchaft der Ge: meinde für deren Hirten.

Die Herrſchaft übernimmt die Koſten der Separation.

Unterſchrieben iſt der Regeß:

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