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6 Höhendörfer im Kreise Oberbarnim : zur Heimatgeschichte von Trampe, Klobbicke, Tuchen, Heckelberg, Freudenberg, Beiersdorf / Im Auftrage des Kreisausschusses des Kreises Oberbarnim bearbeitet von Rudolf Schmidt, Eberswalde
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hinter der Senſe beim Mähen des Roggens gegen Verabreichung von 2 Quart Bier pro Tag, jährlich 2 Spanntage, und auf Verlangen der Herr­ſchaft ſtatt eines Handtages noch ein Tag eggen, beim Richten der herrſchaftlichen Gebäude Hilfe zu leiſten, bei jeder Frühjahrs- und Herbſtſaatbeſtellung zu­ſammen 2 Tage zu pflügen, wogegen fie die freie Mittgsweide für ihr Zugvieh auf den Gutslände reien ausüben durften, 12 Groſchen Grundzins vom Seeluch,

13 Groſchen 2 Pfennige Pflegegeld, 6 Groſchen Spinngeld, 6 Groſchen für eine Gans, 6 Hühner oder 12 Groſchen, vom Zehnten: für jedes Kalb 3 Groſchen 6 Pfg., für jedes Füllen 6 Groſchen 4 Pfg.

Außerdem gehörte der Herrſchaft die Hofwehr.

Die Koſſäten erhielten dafür freies Bau⸗ und Repa­raturholz, auch bezahlte die Gutsherrſchaft den bei Neu⸗ bauten aufzuwendenden Arbeitslohn. Bei großen Ge­bäudereparaturen leiſtete die Herrſchaft die dazu nötigen Fuhren, wogegen die fortlaufende Unterhaltung der Höfe dem Wirte oblag. Jeder Koſſäte durfte aus der Kgl. Bieſenthaler Forſt gegen eine jährliche Heidemiete von 1 Taler 12 Groſchen im Winterhalbjahr Raff⸗ und Leſe­holz holen, dazu übte er die Weidegerechtigkeit aus.

Nach dem Rezeß von 1860 wurde der Gutsherrſchaft ſeitens 8 Koſſäten für die Eigentumsverleihung, die Auf­hebung von Dienſten und Abgaben, ſowie für Verzicht: leiſtung auf die Rücklieferung der Hofwehr eine Ab löſungsſumme von 1850 Talern gezahlt. 4 Koſſäten regelten die Gegenleiſtung durch Landabtretung. Natür lich waren von dieſem Zeitpunkt ab auch die gutsherr­lichen Gegenleiſtungen aufgehoben. Für die Aufhebung der Dienſte und Prxäſtaätionen traten die Koſſäten je 87 AQuadratruten Gerſtland 1. Klaſſe an die Herr­ſchaft ab.

Wie ſich die Herrſcha ftsgefälle geſtalteten, die von Bauern und Koſſäten im einzelnen zu zahlen waren, ergibt eine Aufſtellung aus dem Jahre 1713. Darin heißt es, daß jährlich einkomme:

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