und nachmals, wie das Lehnweſen aufgekommen und überhand genommen, um mehrer Sicherheit wegen in die Lehnbriefe eingerücket, und von den Landesherren zu Lehn genommen worden, gleich ſolches ſogar mit geringen jährlichen Zinſen, ſo kaum einige Schillinge betragen, geſchehen, welche doch ohnedem ganz ohnſtreitig hätte eingehoben werden können.
Nachdem aber die ſtreitigen Bauernſachen nicht mehr nach dem alten deutſchen Her kommen, ſondern nach dem weitläufigen Römiſchen Rechten und Verordnungen der Landesherren haben entſchieden werden müſſen, ſo ſind auch die gewöhnlichen Dinge⸗Höfe, oder Curia dominica, placiti judiciales, wie fie ſonſt genannt worden, nicht mehr dazu geſchickt, ſondern dem Herrn obligiret geweſen, ſondern die Gerichtstage durch die Richter, belehrte und erfahrene Leute verſehen zu laſſen und dazu beſondere Tage, nach Erforderung der Sachen beliebig anzuſetzen. Die Schulzen und Gerichtsſchöppen werden nun zwar itzo mehr der Gewohnheit nach admittiret, als daß ſie dabei ſollten zu ſtrafen haben, als warum ſie befraget werden.
Alſo iſt von der alten Art itzo faſt nichts mehr als der Herbſt-Dingetag übrig geblieben, an welchem die mehrſten Präſtationen, Pflege oder Pflichten von den Bauern eingehoben werden, weil um ſolche Jahreszeit am füglichſten etwas von ihm zu erhalten ſtehet. Dabei iſt auch gute Gelegenheit, diejenigen Dinge, ſo eine ganze Gemeinde angehen, zu ſchlichten und anzuordnen. Dieſer Pflegetag wird zwar von der Herrſchaft nach Belieben, jedoch gegen die Zeit angeſetzt, wenn die Untertanen mit der Winterſaat fertig und ſich zur Abtragung des Schuldigen anzuſchicken Zeit haben.
Und weil es doch ſonſt überall gebräuchlich, daß der Gemeinde für ihre ſaure Erntearbeit zur Ergötzlichkeit eine Mahlzeit pfleget gegeben zu werden, ſo iſt ſolche auch hier in Trampe jederzeit üblich geweſen, und ſind ſie auf den gewöhnlichen Pflegetagen des Abends geſpeiſet worden.“
Was an einem ſolchen Pflegetage verhandelt wurde, dafür einige Beiſpiele aus den Akten:
Anno 1685 am 23. Oktobris zu Trampow Pflegetag gehalten und iſt dabei der ſämklichen Gemeine anbefohlen worden:
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