daß in der Augſtzeit ſich niemand mit Mühlenfuhren und Backen hinfüro entſchuldigen ſoll, ode gewärtig ſein ſoll, daß ihm der Sonnabend, ſo ihnen freigelaſſen worden, wieder abgenommen wind. Wer nicht zu rechtzer Zeit auf den Dienſt kommt, der ſoll denſelbigen Tag zwar dienen, aber er ſoll ihm nicht an dem Dienſt abgerechnet werden. Das Hüten auf den Stücken(Acker) d darauf annoch Mandeln ſtehen, iſt gänzlich verboten bei Stra fe. Bis Martini fol alle Jahre hinfüro der Pfendehirts gemietet und die Pferde. werden. Die fremden Leute mit Vieh ſoll niemand von den Einwohnern ohne der Herrſchaft Vorbewußt ins Dorf oder fein Haus aufnehmen, bei Stra fe. Ein jeder ſoll ſeiner eigenen Handtierung and Hausweſen treulich abwarten und vorſtehen und Zn unnötige Arbeiten als Obſtbäume graben etc. hinfüro unterlaſſen. . Hechen nach den Sag.(die heute leider alle verſchwunden ſind) ſollen ſleißig. gehalten werden. Die Gehege ſollen verſchonet und aller Schaden ver— hütet werden. Niclas Köppen giebt künftig dem Herrr Pfarrer 1 Scheffel Meßkorn,. Sidow jun. auch dem Herrn Pfarrer 1 Scheffel, auch dem Küſter jeder 3 Metzen. Dieſes kommt der Herrſchaſt an Meß33 zum Beſten. e Koſſäten ſollen zwiſchen hier und Weihnachten . Pferde, und dagegen Ochſen annehmen, bei Strafe 1776 beſchwert ſich auf einem Dingetage der Cantor, daß die Kinder ſehr 33 tlich und meiſt garnicht zur Schule kommen, weshalb verordnet wird,— unter Anerkennung, daß die Eltern die Kinder zu Hauſe beſchäftigen dürfen— daß die Schüler von Johanni bis Michaelis wenigſtens morgens von 6— Uhr in die Schule geſchickt merden müſſen— und dem Herrn Cantor für jedes Kind 2 Groſchen Schulgeld zu bezahlen ſind. Für jedesmaliges unentſchuldigtes Ausbleiben des Kindes müſſen die Eltern 1 Groſchen Strafe zahlen.— Dem Schulzen und den Schöffen 9 aufgegeben, darauf gehörig zu vigilieren, daß ein jeder Wirt feine
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