Feuerinſtrumente, als Waſſerkufen, Handſpyitzen und Feuerhaken in gutem und brauchbarem Stande erhalte, auch zu dem Ende im Sommer alle Monat, im Winter aber wenigſtens alle Vierteljahr eine Feuer⸗Viſitatzion anzuſtellen, ob die Schornſteine in feuerſicherem Zuſtande, die Backöfen und Flachsdörren gehörig verwahret werden.
Für die Flurübertretungen führte der Schulze ein Wröhebuch,
in das dieſe Vorfälle zunächſt eingetragen und an den Pflegetagen dann abgeurteilt wurden. So finden wir z. B. darin verzeichnet, welche Untertanen im Felde zwiſchen Schwaden und Mandeln die Pferde gehütet— wer am Sonntag gemäht hatte— wie der eine Gerichtsmann ſelbſt ein böſes Beiſpiel darin gegeben habe, uſw.
Beſondere und eilige Dorßbefehle wurden auch wohl von der Kanzel verleſen. Bei den Schloßakten befindet ſich ein Schriſtſtück, daß einen intereſſanten geſchichtlichen Beitrag aus jener Zeit der Patrimonialherrſchaft bietet. Leider iſt es undatiert, indeſſen gibt die Nennung des Namens„Reichsgraf von Sparr“ einen ziemlich genauen Anhaltspunkt für die Entſtehungszeit, nämlich das 18. Jahrhundert.
Das Schriftſtück lautet unter Weglaſſung einiger unwichtiger Stellen:
Demnach der Herr Reichsgraf von Sparr, vernommen, welchergeſtalt im Dorfe der großen Laſter des Zankens, Schlagens, Fluchen und Schwörens, inſonderheit unter denen Weibsperſonen eingeriſſen, ſogar daß ſieauch ungeachtet alles geſchehenen treuherzigen Warnens und Vermahnens ihres Seelſorgers darinnen halsſtarrig fortfahren, wie kürzlich hier mit großer Aergernis zugetragen als befehlen wir hiermit alles Ernſtes, daß die ſämtlichen Untertanen allhier ſolche unverantwortliche Sünden fliehen und menden widrigenfalls aber ſollen diejenigen zankſüchtige und boshaſtige Leute der Herrſchaft mit 2 Tlr. Geldſtrafe verfallen fein, und wer dieſe 2 Taler zu zahlen nicht vermöge, der ſoll einen Tag am Halse iſen geſtrafet werden—
Auch wollen der Graf die Sonn- und Feſttage durchaus gefeiert wiſſen und keineswegs verſtatten, daß ſolche wie bisher geſchehen mit allerhand Arbeit als Mähen,
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