Harcken, Einführen, Dreſchen, Flachsbracken oder Schwingeln, unnötige Fuhren entheiligt werden, geſchieht es aber, ſo ſoll alles dasjenige, was am Sonntag gehandtieret wird, der Kirche verfallen fein
Wer auch ſich zum Gehör göttlichen Wortes nicht wird fleißig einfinden und außenbleiben, derſelbe jedesmals der Kirchen 3 ggr. Geldopfer geben ſoll.
Und damit niemand ſich mit der Unwiſſenheit zu entſchuldigen hat, ſo fol dieſer Befehl öffentlich auf der Kanzel nach gehaltener Predigt nebſt einer ernſtlichen Warnung und Vermahnung abgeleſen werden
(Signatum Trampe.)
Das Halseiſen oder der Pranger, der erſt in den 50er Jahren des verfloſſenen Jahrhunderts aus dem Dorfe verſchwand, war überhaupt eine beliebte Strafandrohung zu jener Zeit. Noch zu Ende des 18. Jahrhunderts ſpielte er und andere Folterinſtrumente in Trampe eine große Rolle.
Wegen der„Unordnungen und ſträſlichen Untugenden, welche die mehrſten ganz frech und ohne Scheu verübten“, erließ Graf von Wartenberg im Jahre 1772 (unterm 6. Juni) eine neue
Dorfordnung, in der es u. a. heißt:
1. Müſſen ſämtliche Einwohner zu Trampe ſich eines chriſtlichen Lebens und Wandels befleißigen, niemand ausgeſchloſſen, müſſen ſich nach die Gebote Gottes achten, den Sonn⸗ und Feiertag feiern, ſich fleißig zur Kirche halten, auch ihre Kinder bei dem Cantor ordnungsgemäß in die Schule ſchicken.
6. Die Herrſchaft wird in dieſem Jahre nochmals Holtz zu Pfählen und Rickzäunen geben; ſpäter aber nicht mehr. Vielmehr ſollen die Einwohner an gelegenen Orten Weiden pflanzen und davon ſpäter ihre Notdurft nehmen.
J. Derjenige, welche im Feld, in den Gärten, Wieſen oder Triften die Gehege und Ricke beſtiehlt, oder auch derjenige, welcher desgleichen Diebſtahl verhehlet, ſoll öffentlich an den Pranger ge ſtellt werden.
Der Graf ſcheint im allgemeinen ziemlich ſtreng geweſen zu fein. So wird 1770 die Marie Eliſabeth Strewe vereh. Dicow wegen„verübter Untreue“, da ſie mit der vereh. Dewichen die Branntweinkammer bemauſet und
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