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6 Höhendörfer im Kreise Oberbarnim : zur Heimatgeschichte von Trampe, Klobbicke, Tuchen, Heckelberg, Freudenberg, Beiersdorf / Im Auftrage des Kreisausschusses des Kreises Oberbarnim bearbeitet von Rudolf Schmidt, Eberswalde
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Man ſchreitet jetzt zur Zeug envernehmung. Die beiden Knechte, denen die Pferde geſtohlen worden waren, wer den nach Trampe vorgefordert; ebenſo ein Bieſenthaler Bürger und der Schwanebecker Krüger, 6 Perſonen wer­den über etwa 200 Fragen verhört. Man glaubt, daß Tewes noch mehr auf dem Kerbholz hat, daß er auch in Groß⸗Schönebeck einen Pferdediebſtahl ausge­führt habe. Es meldet ſich weiter ein Knecht aus Freden­walde, dem auf der Rückreiſe von Berlin im Stall der Bieſenthaler Ratsſchenke ein Pferd geſtohlen wurde. Im ganzen werden etwa 20 Zeugen vernommen, denen man nicht weniger als 345 Fragen vorlegt. Vor der Ver nehmung wird ihnen folgender Zeugeneid abgenommen:

Ich ſchwöre zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich von E. hochw. Reichsgräfl. Sparrſchen Gerichten zu Trampe zum Zeugen bin vor­geſchlagen worden, ich nach meinem Wiſſen und Gewiſſen auf die mir vorzulegenden Fragen die reine Wahrheit ausſagen und mich davon weder Anſehn der Perſon, un­zeitiges Mitleiden, Freund- oder Feindſchaſt, Geſchenke, Gift oder Gaben, oder andere Urſachen abhalten laſſen will, ſo wahr mir Gott helfe, durch ſeinen Sohn Jeſum Chriſtum, meinen Herrn und Heiland. Amen.

Nachdem die Unterſuchung ſoweit gefördert war, wurde dem Angeſchuldigten ein Rechtsbeiſtand, conſti­tuierter Defenſor, in der Perſon des Prokonſuls Stein zu Eberswalde beſtellt. Dieſer kommt in ſeiner 88 Seiten umfaſſenden Verteidigungsſchrift zu dem Ergebnis, daß

Inquiſit nicht nur unſchuldig inquiriret, ſondern er auch von aller ferneren Inquiſition gänzlich zu ab­ſolvieren, auch ihm einen gerichtlichen Ehrenſchein zu extradieren, damit er als ein ehrlicher Mann ſein Brod verdiene und vor ſich, feine Frauen, als welche Miſera­bilis perſona und unerzogenen Kindern Brod ver­dienen könne, ihn auch von denen Koſten zu abſol vieren und ratione des verurſachten Schadens, Ver ſäumnis uſw. eine billige Satisfaktion zu geben.

Nunmehr werden die Akten zum Spruch Rechtens an das Kriminalkollegium nach Berlin geſandt, deſſen Rechts­gutachten dahin geht:

Daß dem Inquiſito Johann Tewes nochmalen be weglich zuzureden, ſeinem Leibe beine unnötige Marter zuzuziehen, ſondern die Wahrheit in Güte auszuſagen,

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