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6 Höhendörfer im Kreise Oberbarnim : zur Heimatgeschichte von Trampe, Klobbicke, Tuchen, Heckelberg, Freudenberg, Beiersdorf / Im Auftrage des Kreisausschusses des Kreises Oberbarnim bearbeitet von Rudolf Schmidt, Eberswalde
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aus Amalienhof, Kalk aus der Kabkbrennerei bei Liepe, Lattnägel aus Carlswerk und Dachſteine aus Ebers­walde. Die Stuben waren mit Kachelöfen, bezogen aus Freienwalde und Berlin, ausgeſtattet. Am 20. Juli zog der Pfarrherr in die neue Wohnung ein, nachdem er 15 Wochen mit feiner Frau im Pfarrſtall gewohnt hatte. Sehr haltbar ſcheint dieſer Bau aber nicht geweſen zu ſein, denn ſchon 1730 wird von einem neuen Pfarrhaus­bau erzählt. Dieſer hatte eine Länge von 55 Fuß, eine Breite von 35 Fuß und war zwei Stockwerk hoch. Geſtakte Wände und ein Ziegeldach. Eine 1836 vorgenommene Bauunterſuchung ergab, daß erdurchaus lebens- und feuergefährlich ſei. So wurde 1838 durch den Maurer­meiſter Hilke aus Freienwalde ein Neubau auf­geführt, der noch heute ſeine Dienſte tut. Der bare Bau­preis betrug 1400 Taler.

Die Unterhaltung des Pfarrers geſchah durch Natural- und Geldabgaben. Von jeder Hufe erhielt der Geiſtliche 1 Scheffel Meßkorn, wohl die älteſte herge­brachte Abgabe der Dorf und Gutsbewohner. Ferner war von jeder Landhufe alljährlich eine Roggengarbe anden Pfarrer zu liefern, die ſogen. Johannisgar b e. Die

Koſſäten, die kein Land hatten, zahlten in Geld, jeder jährlich 3 Groſchen 9 Pfennige. Sonſt beſtand das Ein­kommen des Pfarrherrn noch in dem üblichen Quartals­opfer(jeder Abendmahlsbeſucher zahlte im Vierteljahr 2 Pfg.), den Entſchädigungen für Führung der Kirchen­rechnung(2 Scheffel Roggen), den Schreibgebühren (12 Groſchen), 1 Pfund Wachs und den Stolgebühren. Auch ſchreibt der Prediger die Geyvatterbriefe. Hochzeits­wie duch Begräbnisbriefe überläßt man dem Schulmeiſter aus gutem Willen. Die Ablöſung aller dieſer Abgaben, insbeſondere der für Pfarre und Küſterei beſtimmten Roggen⸗, Gerſte⸗ Erbſen⸗, Kartoffeln⸗ Stroh⸗, Heu⸗, Garben⸗-, Gier: und Holzabgaben, ſowie der bisher be­ſtehenden feſten Geldopfer und des von den früheren Kirchen⸗ und Pfarrländereien erhobenen Laudemiums, erfolgte 1875. und erbrachte in Rentenbriefen der Kirche 4950 Mark, der Pfarre 56 881, 88 Mark und der Küſterei 5788,54 Mark. Die Rentenzahlung erliſcht nach 561/42 Jahren.

Die vorreformatoriſchen Prediger ſind nicht bekannt. Die Reihe der Pfarrherren erſt von 1595 ab:

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