über„allerlei Ueppigkeit und Uebermut“ klagt, bittet er den Patron doch in demſelben Atemzug, daß„der Pferdeſtall gebauet werde“,„auch hätte gern meinen Vorſchuß wegen des Pfarrhauſes“.
1735—1767 Bernhardt Heinrich Bäthke, aus Lychen.
1767—1796 Johann Chriſtian Weidling aus Otterſtädt(Schwarzburg⸗Sondershauſen), ſeit 1762 Pfarrer in Kremmen. Unter Weidling wurde, um dem Gotteshauſe weitere Einnahmen zuzuführen, auf dem Kirchhofe eine Maulbeerbaumplantage angelegt. 1771 wurde mit der Anpflanzung von 32 Bäumen begonnen, 1778 war die Plantage in voller Blüte und„rentierte ſich gut“.
1795 als Adjunkt für den„alten Weidling“ (F 67 Jahre alt am 19. Januar 1798) berufen, wunde Friedrich Uhrlandt, gebürtig aus Gollnow in Pommern und bis dahin Pfarrer in Süderode im Halberſtädtiſchen, im Juni 1796 als Pfarrer beſtätigt. Seine Vokationsurkunde beſagt,„daß derſelbe das reine und ſeligmachende Wort Gottes, wie dasſelbe in der Bibel enthalten und in den 4 Hauptſymbolis der Augsburgiſchen Konfeſſion und deren Apologie wiederholet iſt, predige und lehre, die Sakramente nach des Hrn. Chriſti Einſetzung admini— ſtriere, den gehörigen Unterricht der Jugend beſorge und in dieſer Abſicht die Schule fleißig beſuche, ſich der troſtbedürftigen Kranken annehme, ſich auch eines friedfertigen, chriſtlichen Wandels in ſeinem Privatleben befleißige und überhaupt ſich ſo verhalte, wie es einem getreuen chriſtlichen evangeliſch⸗lutheriſchen Prediger gebühret“.
Julius Uhrlandt, der ältere Sohn Friedrich Uhrlandts, wurde 1835 ſeinem 74jährigen Vater als Hilfsprediger zugeteilt. Ein Jahr ſpäter, am 13. März 1836, wurde der zweite Sohn, Alexander Friedrich Chriſtian, der Nachfolger ſeines Vaters in der Tramper Predigerſtelle, dem 1875—1914 Pfarrer Salin, dann Pfarrer Zech bis 1918, ſeitdem Pfarrer Hallbrock folgte.
Rechnungen über die Armenkaſſe liegen ſeit 1735 vor; ihre Haupteinnahme beſtand im Ertrag des Klingelbeutels, dann ſchenkte hier und da die Herrſchaft etwas, oder es kamen Strafgefälle hinein. Da aber dies alles nicht zureichte, bürgerte ſich die Sitte ein, daß die Kirchenvorſteher vierteljährlich Haus bei Haus„milde Gaben“ einſammelten. Von 1740 ab gab es eine weitere Einnahme, das„Sperlingsgeld“.
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