und anzuſchlagen habe, d. h. die Glocke ſollte den Dienſtpflichtigen die Zeit der Hofedienſte anſagen. Küſter Hohenwald weigerte ſich deſſen, trotzdem ihm eine Entſchädigung von 25 Talern jährlich dafür beſonders zugeſagt wurde. Die Regierung trat auf die Seite des Han: tors, verklagte den Patron auf Unterlaſſung feines Be: fehls, wurde aber 1818 vom Kammergericht abgewieſen, da das Geläute Eigentum der Kirchengeſellſchaft Und nicht des Staates ſei. Zur Sache entſchied dann ſpäter das Kammergericht, daß man den Kantor dazu nicht zwingen könne. Während dieſes Streites wurde die Einrichtung jedoch doch durchgeführt, wobei ſich Gerichtsdiener und Schmied gegenſeitig beim Glockenläuten ablöſten. Die Forderung der Beteiligten belief ſich aber auf 40 Taler. Wegen einiger Wendungen in der Verteidigungsſchrift des Lehrers verklagte der Patron den Kantor wegen Beleidigung. Er erwirkte auch ein obſiegendes Urteil. Hohenwald wurde zu 3 Tagen Gefängnis bzw. 5 Taler Geld— ſtrafe verurteilt und erzielte auch durch die ſeinerſeits eingelegte Berufung keine Milderung des Urteils.
Um ein für allemal die geforderten Küſterdienſte feſtzulegen, wurde 1832 eine Matrikel angefertigt, die dem Küſter⸗Schullehrer folgende Aufgaben zuweiſt:
1. muß er jeden Sonnabend nachmittag um 1 Uhr eine Glocke ziehen, um der Gemeinde den Sonntag anzukündigen;
2. muß er jeden Sonntag 9 Uhr mit der einen Glocke ſäuten, um 10 Uhr noch einmal; dann geht er zum Prediger und frägt nach dem Anfang des Gottesdienſtes, worauf er mit der ſogen. Betglocke anſtößt, die Läuter holt, welche mit allen Glocken die Gemeinde zum Gottes: dienſt rufen;
3. ſorgt er für die Reinigung der Kirche, der heil. Ge: fäße und Altardecken;
4. auch ſchreibt er die Lieder, welche geſungen werden ſollen, an die Tafel;
5. bei einer Taufe läutet er mit einer Glocke, um die Gevattern mit dem Täufling zur Kirche einzuladen. Ebenſo bei Leichen, Begräbnis und Hochzeit;
5. um 12 Uhr mittags ſtößt er dreimal die ſogen. Betglocke an, und des abends bei Sonnenuntergang auch dreimal;
7. von der erſten Faſtenpredigt an bis Oſtern läutet er täglich um 12 Uhr;;
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