Nach der Hufentabelle des Jahres 1671 hatte Klobbicke 2d Ritterhufen, 17 Bauernhufen. Die Einwohner ſetzten ſich neben der Gutsherrſchaft zuſammen aus 5 Bauern, 9 Koſſäten, 2 Müllern und 1 Schäfer. Das Dorf hatte ſich nur langſam von den Wunden des 30 jährigen Krieges und dem nachfolgenden Schwedeneinfall im Jahre 1675 erholt, noch 1678 waren die Felder, namentlich das Neuſtädtiſche, mit großen Bäumen bewachſen, und die Dörfler fanden Holz zum Brennen und Ricken zur Genüge auf ihren Aeckern. In dieſer Periode des Niederganges taten die Lindſtedts alles, um Klobbicke wieder aufzuhelfen. Auch die Wirtſchaftsgebäude des Gutshofes wurden von ihnen neu aufgebaut, aber an den kaſtellartig gebauten Ritterſitz wagten fie ſich nicht mehr heran, er verfiel ganz und die Ruinen wurden bis auf ſtarke Kellerreſte auf dem ſpäter Schlächter Siewert'ſchen und Halbbauer Lieſe'ſchen Grundſtück ganz abgetragen.
Am 30. Auguſt 1671 kaufte
Freifrau Eliſabeth von Blumenthal den Wirtſchaftshof für 6000 Taler.„Anno 1676 den 1. Mai“ ging das Gut auf den Landesherrn über, der es durch„den Thumprobſt von Groeben, Johann Wernicke, Rat und Kammermeiſter, und den Amtskammerrat Andreas Lindholtz in Poſſeſion nehmen laſſen“. Es wurde nunmehr„verarrondiert“(verpachtet) unter der Oberaufſicht des Amtes Bieſenthal, von dem es zu einem
Vorwerk umgeſtaltet worden war. Ein Inventarverzeichnis aus dem Jahre 1694(Amtszeit des ſpäter in Chorin tätigen Amtmanns J. C. Werner) läßt erkennen, daß das Gut damals beſtand aus dem„aller Orten baufälligen“ zweigeſchoſſigen ziegelgedeckten Wohnhaus mit großem Wirtſchaftshof(3 Torwege), beſtehend aus Viehſtall, Meierhaus, zwei Scheunen, Kellerhaus, Schäferei und Brauhaus.)— Als Pächter des Vorwerks werden erwähnt:
1685 Amtmann Joh. Carl Werner(ſpäter in Chorin),
1712 Johann Dahmitz, der laut Kontrakt vom 13. 2. 1712 auf 6 Jahre 545 Tr. 13 Gr. Jahrespacht entrichtete,
1726 Chriſtian Schildener,
1752 Carl Friedrich Schildener ſſiehe Seite 90.
3) Geh. Stgatsarchiv. Prov. Brandenburg. Rep. 2 Amtskammer. Amt Bieſenthal Nr. 5.