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„Weil allhier eine bau fällige Küſtere 656 wind der Herr Collator(der ſtellvertretende Kirchenpatron Joh. Caſimir Graf zu Lynar) die Anordnung tun, daß forderlichſt eine Wohnung gebauet werde. Hat(d. h. ſein Einkommen beträgt) 2514 Scheffel Roggen Scheffelkorn. Von jedem Koſſäten(erhält der Küſter) alle Quartal 1 Pfennig und 1 Brot. Ein ſeder Hüfner gibt jährlich 3 Brote.(Er erhält ferner) 6 Pfg. von einer jungen und 1 Sgr. von einer alten Leiche(außerdem die freien) Mahlzeiten zu Köſte(Hochzeit) und Kinde bier(Taufe). 2 Gr. vom Pfarrer, 2 Gr. vom Gotteshaus jährlich(für) das Opfer einzuſammeln.(Endlich erhält e) 2 Eier von jeder Hufe und 4 Eier von einer Koſſätenhufe
Im Jahre 1736 finden wir den Schneider meiſter Johann Jordan Kühn als Schulmeiſter in Klobbicke, dem anſcheinend eine längere Vakanz im Schulamt voraus— gegangen war, denn es wird berichtet, daß bis dahin„der Kantor in Trampe“ die Küſter- und Schuldienſte in Klobbicke verſehen habe, wofür ihm 25 Scheffel Roggen zuſtanden.
Am Neujahrstage 1758 ſtarb der alte Kühn, und es folgte ihm im Schulamte ſein Sohn, der Schneidermeiſter Joachim Friedrich Kühn. Wir erfahren dies aus einem Schreiben des zuſtändigen Pfarrers Bäthke in Trampe, der am 13. Januar 1758 an den Schulaufſichtsbeamten, den Amtmann in Bieſenthal, ſchreibt:„E. H. habe gütigſt vermelden wollen, daß der Küſter zu Klobbicke am Neu— jahrstage verſtorben und deſſen Stelle vacant worden. Da nun aber derſelbe einen Sohn hinterlaſſen, der ein Schneider iſt, der das Poſitio ſpielen und das Amt vor— ſtehen kann, mit welchem ich und die ganze Gemeinde wohl können zuf ĩ
frieden ſein, als habe meinen Herrn Gevatter gütigſt bitten wollen, demſelben, indem nur 19 Reichstaler Ge halt find, dieſen kleinen Dienſt angedeihen zu laſſen, wodurch die Witwe und Kinder conſerviret werden können.“
Dieſer Bitte gibt der Bieſenthaler Amtmann unterm 30. September 1758 nach, indem er Kühn„als Küſter zu Klobbicke zu erwählen und zu vociren kein Bedenken gefunden, in Hoffnung, da ß er dieſer Funktion im Singen, Orgelſpielen, auch Unterrichtung der Jugend gehörig vor: ſtehen, auch es an ſich nicht manquiren laſſen und mit demjenigen, was der verſtorbene Küſter, als ſein Vater
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